- Versicherungen kürzen häufig Stundensätze, Nebenkosten, Mietwagen oder Gutachterkosten.
- Ein Prüfbericht der Versicherung ist kein Gutachten – nicht jede Kürzung ist berechtigt.
- Die Versicherung muss spätestens nach drei Monaten ein begründetes Angebot machen oder begründet antworten.
- Lass Kürzungen prüfen, bevor Du eine Abrechnung als erledigt hinnimmst.
Warum Versicherungen kürzen
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Deinen Schaden ersetzen – aber sie prüft jede Position. Oft lässt sie Deine Rechnung oder Dein Gutachten von einem Prüfdienstleister durchsehen. Das Ergebnis ist ein sogenannter Prüfbericht mit Kürzungsvorschlägen. Wichtig: Ein solcher Prüfbericht ist kein Sachverständigengutachten. Er gibt die Sicht der Versicherung wieder.
Diese Kürzungen sind typisch
| Position | Typische Begründung der Versicherung |
|---|---|
| Stundenverrechnungssätze | Verweis auf eine angeblich günstigere Werkstatt |
| Nebenkosten der Reparatur | Verbringungskosten oder Aufschläge auf Ersatzteile seien nicht erforderlich |
| Mietwagen | Tarif zu teuer oder Mietdauer zu lang |
| Nutzungsausfall | Ausfallzeit zu lang angesetzt |
| Gutachterkosten | Honorar überhöht oder Gutachten bei Kleinschaden nicht nötig |
| Wertminderung | Fahrzeug zu alt oder Schaden zu gering |
| Haftungsquote | Dir wird eine Mitschuld oder die Betriebsgefahr Deines Autos angerechnet |
Manche dieser Kürzungen sind im Einzelfall berechtigt, viele nicht. Ob eine Kürzung hält, hängt von den genauen Umständen ab – zum Beispiel davon, ob Du konkret nach Rechnung oder fiktiv nach Gutachten abrechnest.
Werkstatt rechnet zu viel ab? Das ist nicht Dein Risiko
Hast Du Dein Auto reparieren lassen und hält die Versicherung die Werkstattrechnung für überhöht, geht das grundsätzlich nicht zu Deinen Lasten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt der Schädiger das sogenannte Werkstattrisiko. Die Versicherung muss sich in solchen Fällen selbst mit der Werkstatt auseinandersetzen. Rechnest Du dagegen fiktiv nach Gutachten ab, gilt das nicht.
Welche Fristen gelten
Die Versicherung darf Deine Forderung nicht unbegrenzt liegen lassen. Sie muss unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang, entweder ein begründetes Schadensersatzangebot vorlegen oder begründet darlegen, warum sie nicht oder noch nicht zahlt (§ 3a PflVG). Legt sie innerhalb dieser Frist kein Angebot vor, muss sie den Betrag verzinsen.
In der Praxis sind drei Monate oft zu lang – gerade wenn Du auf das Geld für die Reparatur angewiesen bist. Mit einer klaren schriftlichen Fristsetzung lässt sich die Regulierung häufig beschleunigen.
So gehst Du vor
- Abrechnung genau lesen: Welche Positionen wurden gekürzt und mit welcher Begründung?
- Nicht vorschnell zustimmen: Unterschreib keine Abfindungserklärung und nimm Kürzungen nicht schriftlich hin.
- Nachfordern mit Frist: Fordere den offenen Betrag schriftlich und mit Frist nach.
- Anwalt einschalten: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Gegenseite auch Deinen Anwalt.
- Notfalls klagen: Zahlt die Versicherung weiterhin nicht, können die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
Gut zu wissen: Meldest Du Deinen Anspruch bei der Versicherung an, ist die Verjährung gehemmt, bis sie Dir ihre Entscheidung in Textform mitteilt (§ 115 Abs. 2 VVG). Danach läuft die Frist weiter – lass die Sache also nicht liegen.
Wenn die Versicherung gar nicht zahlen will
Bestreitet die Versicherung ihre Eintrittspflicht ganz, geht es meist um die Schuldfrage. Dann kommt es auf Beweise an: Fotos, Zeugen, Polizeibericht und gegebenenfalls ein unfallanalytisches Gutachten. Je früher diese Beweise gesichert werden, desto besser.
Welche Positionen Dir überhaupt zustehen, findest Du im Artikel Unfall nicht schuld: Diese Kosten muss die Versicherung zahlen.
Häufige Fragen
Darf die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, vor allem bei fiktiver Abrechnung. Bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist ein solcher Verweis aber oft unzulässig. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Was ist ein Prüfbericht?
Eine Stellungnahme eines Dienstleisters im Auftrag der Versicherung zu Deiner Rechnung oder Deinem Gutachten. Er ist kein unabhängiges Gutachten und muss nicht hingenommen werden.
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?
Spätestens drei Monate nach Eingang Deiner Forderung muss sie ein begründetes Angebot vorlegen oder begründet antworten. Danach sind Zinsen fällig.
Lohnt sich der Streit um kleinere Beträge?
Oft ja – zumal bei einem unverschuldeten Unfall die Gegenseite auch die Anwaltskosten trägt. Viele kleine Kürzungen ergeben zusammen schnell einen spürbaren Betrag.
Nichant Makar
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nichant Makar ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gründer von CleverLaw in Hamburg. Er vertritt Mandanten bundesweit bei Bußgeldverfahren, drohenden Fahrverboten und der Regulierung von Unfallschäden sowie im Arbeitsrecht. Als „derjurist“ erklärt er auf Social Media rechtliche Fragen verständlich und alltagsnah.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 23. Oktober 2026.
Quellen: § 3a PflVG – Frist der Versicherung · § 115 VVG – Direktanspruch und Verjährung · § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes · § 17 StVG – Haftungsverteilung


