Aufhebungsvertrag angeboten: Warum Du nicht sofort unterschreiben solltest

Ein Aufhebungsvertrag klingt nach einer sauberen Lösung: kein Streit, oft eine Abfindung. Doch wer vorschnell unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und verschenkt Verhandlungsspielraum. Hier erfährst Du, worauf es ankommt.

Aufhebungsvertrag und Kugelschreiber auf einem Besprechungstisch KI-generiertes Symbolbild
Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag lohnt sich die Prüfung.
12 Wochenübliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Schriftformsonst ist der Vertrag unwirksam
Kein Widerrufnach der Unterschrift
Kurz gesagt
  • Einen Aufhebungsvertrag musst Du nicht unterschreiben – auch nicht sofort.
  • Wer selbst an der Beendigung mitwirkt, riskiert in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
  • Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nicht einfach widerrufen.
  • Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Enddatum sind Verhandlungssache.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Anders als bei einer Kündigung gibt es keine einseitige Erklärung, sondern eine Einigung beider Seiten. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, also mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier (§ 623 BGB). Eine E-Mail oder WhatsApp reicht nicht.

Für den Arbeitgeber hat das Vorteile: Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und das Risiko einer Kündigungsschutzklage fallen weg. Genau deshalb solltest Du genau prüfen, was Du dafür bekommst.

Die größte Falle: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wer sein Arbeitsverhältnis selbst löst und dadurch arbeitslos wird, bekommt von der Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, wenn er keinen wichtigen Grund hat (§ 159 SGB III). Ein Aufhebungsvertrag zählt dazu, weil Du an der Beendigung mitwirkst.

Die Folgen sind doppelt spürbar: In der Sperrzeit ruht das Arbeitslosengeld. Außerdem verkürzt sich die gesamte Bezugsdauer – bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III).

Wichtig: Ob ein wichtiger Grund vorliegt, musst Du gegenüber der Agentur für Arbeit darlegen und nachweisen. Ein solcher Grund kann etwa bestehen, wenn Dir ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte. Das sollte vor der Unterschrift geprüft werden, nicht danach.

Zusätzlich kann das Arbeitslosengeld ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet und Du dafür eine Abfindung bekommst (§ 158 SGB III). Auch deshalb ist das Enddatum im Vertrag so wichtig.

Kann ich den Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nein, in aller Regel nicht. Ein Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften gibt es für Aufhebungsverträge am Arbeitsplatz nicht. Unwirksam kann ein Vertrag nur in Ausnahmefällen sein, etwa wenn er unter einer widerrechtlichen Drohung zustande kam oder Dich der Arbeitgeber unfair unter Druck gesetzt hat. Darauf solltest Du Dich nicht verlassen.

Deshalb gilt die wichtigste Regel: Nimm Dir Zeit. Du darfst um Bedenkzeit bitten und den Entwurf mitnehmen. Ein seriöser Arbeitgeber wird das akzeptieren.

Was Du verhandeln kannst

PunktWorauf es ankommt
AbfindungEinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht – die Höhe ist Verhandlungssache.
BeendigungsdatumAm besten nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist, um ein Ruhen des Arbeitslosengelds zu vermeiden.
FreistellungBezahlte Freistellung bis zum Ende, Anrechnung von Resturlaub und Überstunden
ArbeitszeugnisNote und Inhalt am besten schon im Vertrag festlegen
Grund der BeendigungEine Formulierung, die eine drohende betriebsbedingte Kündigung festhält, kann bei der Sperrzeit helfen.
AusgleichsklauselPrüfen, welche Ansprüche damit erledigt sein sollen – etwa offene Boni oder Überstunden

Wie Abfindungen in der Praxis berechnet werden, liest Du im Artikel Abfindung berechnen.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung abwarten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Gilt für Dich der Kündigungsschutz, hat der Arbeitgeber oft schlechte Karten bei einer Kündigung – und Du eine gute Verhandlungsposition. Ohne Kündigungsschutz kann ein guter Aufhebungsvertrag dagegen die bessere Lösung sein. Diese Abwägung lässt sich nur mit Blick auf Deinen Arbeitsvertrag, Deine Betriebszugehörigkeit und die Größe des Betriebs treffen.

Das solltest Du jetzt tun

  1. Nicht sofort unterschreiben, um Bedenkzeit bitten.
  2. Den Entwurf und Deinen Arbeitsvertrag zusammen prüfen lassen.
  3. Klären, ob eine Sperrzeit droht und wie sie sich vermeiden lässt.
  4. Abfindung, Enddatum, Freistellung und Zeugnis verhandeln.
  5. Dich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden – ist der Zeitraum kürzer, innerhalb von drei Tagen, nachdem Du vom Ende erfahren hast.

Häufige Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Lehnst Du ab, bleibt Dein Arbeitsverhältnis bestehen – der Arbeitgeber müsste dann kündigen und dabei die gesetzlichen Regeln einhalten.

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Ja, aber häufig erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen, und die Bezugsdauer verkürzt sich. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die Sperrzeit entfallen.

Steht mir eine Abfindung zu?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Beim Aufhebungsvertrag ist die Abfindung Verhandlungssache – und oft der wichtigste Ausgleich für die Nachteile.

Wie lange darf ich mir Bedenkzeit nehmen?

Eine feste Frist gibt es nicht. Setzt Dir der Arbeitgeber eine sehr kurze Frist, ist das kein Grund, ungeprüft zu unterschreiben. Lass den Entwurf möglichst noch vorher prüfen.

Rawina Gavri

Rawina Gavri

Rechtsanwältin

Rawina Gavri ist Rechtsanwältin und Gründerin von CleverLaw in Hamburg. Sie vertritt Mandanten bundesweit im Arbeitsrecht, Mietrecht und Verbraucherrecht. Auf Instagram und TikTok erklärt sie rechtliche Fragen verständlich und alltagsnah.

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