Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: So machst Du es richtig.

Zwei Wochen – so viel Zeit bleibt Dir nach der Zustellung. Hier erfährst Du, wie ein Einspruch formal wirksam wird, was danach passiert, welche Kosten entstehen können und wann sich der Schritt wirklich lohnt.

Bußgeld-Check starten 4,9 bei 120 Google-Bewertungen

Die Frist: 2 Wochen ab Zustellung

Gegen einen Bußgeldbescheid kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Entscheidend ist nicht das Datum, das im Bescheid steht, sondern der Tag der Zustellung. Den findest Du auf dem gelben Umschlag. Hebe ihn deshalb unbedingt auf.

Wurde der Brief bei der Post hinterlegt, zählt in der Regel der Tag, an dem die Benachrichtigung in Deinem Briefkasten lag – nicht der Tag, an dem Du den Brief abgeholt hast. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag – nicht das Datum im Bescheid. Wurde der Brief bei der Post hinterlegt, zählt der Tag der Benachrichtigung, nicht der Abholung.

Deine Einspruchsfrist
Einspruch spätestens am
–
Noch Zeit
–

Bescheid hochladen und auswerten lassen

Berücksichtigt Wochenenden und bundesweite Feiertage, keine regionalen Feiertage. Der Einspruch muss bis zum Fristende bei der Behörde eingegangen sein.

So wird der Einspruch wirksam

Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Es genügt, wenn klar wird, dass Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist.

  • Adressat: die Bußgeldstelle, die im Bescheid steht – nicht das Gericht und nicht die Polizei.
  • Inhalt: Aktenzeichen, Dein Name und der Satz, dass Du Einspruch einlegst. Mehr ist nicht nötig.
  • Unterschrift: Ein Brief oder Fax sollte eigenhändig unterschrieben sein.
  • Nachweis: Sorge dafür, dass Du den rechtzeitigen Eingang belegen kannst, zum Beispiel per Fax-Sendebericht oder Einschreiben.

Ob eine einfache E-Mail ausreicht, wird unterschiedlich beurteilt. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt Brief oder Fax – oder lässt den Einspruch von einem Anwalt einlegen. Der beantragt dabei gleich die Akteneinsicht.

Bescheid erhalten und unsicher, ob sich der Einspruch lohnt? Lade ihn hoch und erhalte eine kostenlose Ersteinschätzung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch ist kein Selbstzweck. Bei einem kleinen Bußgeld ohne Punkte ist der Aufwand oft größer als der Nutzen. Anders sieht es aus, wenn mehr auf dem Spiel steht:

Punkte drohenJeder Punkt bleibt mehrere Jahre gespeichert – und bei 8 Punkten ist der Führerschein weg.
Fahrverbot drohtVor allem, wenn Du beruflich auf das Auto angewiesen bist.
Du bist in der ProbezeitEin A-Verstoß bedeutet Aufbauseminar und zwei Jahre mehr Probezeit.
Du hast RechtsschutzDann trägt die Versicherung in der Regel die Kosten, abzüglich einer Selbstbeteiligung.

Ob eine Messung angreifbar ist, zeigt sich meist erst in der Bußgeldakte – mit Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis und Fahrerfoto. Deshalb ist die Akteneinsicht der wichtigste Schritt nach dem Einspruch. Mehr dazu, worauf es bei Messungen ankommt, findest Du auf den Seiten zu Geschwindigkeit, Rotlicht und Abstand.

Was nach dem Einspruch passiert

  1. ZwischenverfahrenDie Bußgeldstelle prüft den Bescheid noch einmal. Sie kann ihn zurücknehmen, ändern oder das Verfahren einstellen (§ 69 OWiG).
  2. AkteneinsichtDein Anwalt fordert die vollständige Akte an und prüft Messung, Zuständigkeit, Fristen und Verjährung.
  3. Abgabe an das GerichtHält die Behörde am Bescheid fest, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab.
  4. EntscheidungDas Gericht stellt ein, entscheidet ohne Verhandlung per Beschluss (wenn niemand widerspricht) oder setzt eine Hauptverhandlung an.

Viele Verfahren enden bereits vor einer Verhandlung, zum Beispiel weil Unterlagen fehlen, die Messung nicht nachvollziehbar ist oder die Verjährung eingetreten ist. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht – deshalb lohnt sich die Einschätzung vorab.

Einspruch auf einzelne Punkte beschränken

Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 67 Abs. 2 OWiG). Typisch ist die Beschränkung auf die Rechtsfolgen: Der Verstoß selbst wird nicht bestritten, aber die Höhe der Geldbuße oder das Fahrverbot soll überprüft werden.

Kosten und Risiken

Mit einem Einspruch können zusätzliche Kosten entstehen – vor allem, wenn das Verfahren vor Gericht geht. Ein Überblick:

Wer zahlt was?
SituationKosten
Einspruch Erfolg, Verfahren eingestellt oder FreispruchVerfahrenskosten trägt in der Regel die Staatskasse
Einspruch ohne ErfolgGebühren und Auslagen des Verfahrens, ggf. Gerichtskosten und Gutachten
Mit VerkehrsrechtsschutzAnwalt, Gericht und Gutachten in der Regel übernommen – abzüglich Selbstbeteiligung
Rücknahme vor Abgabe an das GerichtIn der Regel keine zusätzlichen Gerichtskosten

Wichtig: Nach einem Einspruch ist das Gericht nicht an den Bescheid gebunden. Es kann – etwa bei Vorsatz oder Voreintragungen – auch eine höhere Geldbuße festsetzen. In der Regel weist es vorher darauf hin, sodass der Einspruch noch zurückgenommen werden kann.

Rücknahme des Einspruchs

Ein Einspruch kann bis zur Entscheidung des Gerichts zurückgenommen werden. Dann wird der Bescheid so rechtskräftig, wie er erlassen wurde. Liegt die Akte bereits beim Gericht, können dafür Gerichtsgebühren anfallen. Auch deshalb ist der Weg über die Akteneinsicht sinnvoll: Erst wenn die Unterlagen vorliegen, lässt sich seriös entscheiden, ob man weitermacht.

Rechtsgrundlagen: § 67 OWiG · § 69 OWiG · § 52 OWiG · § 45 StPO

Häufige Fragen

Muss ich den Einspruch begründen?
Nein. Das Gesetz verlangt keine Begründung. Oft ist es sogar sinnvoll, zunächst nur Einspruch einzulegen und erst nach der Akteneinsicht zu entscheiden, ob und wie man ihn begründet.
Reicht eine E-Mail für den Einspruch?
Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Ob eine einfache E-Mail genügt, wird unterschiedlich beurteilt. Sicher sind ein unterschriebener Brief, ein Fax oder der Einspruch über einen Anwalt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Dann wird der Bescheid rechtskräftig. Warst Du ohne eigenes Verschulden verhindert, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, kann innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.
Kann das Bußgeld nach dem Einspruch höher werden?
Ja. Kommt es zur Verhandlung, ist das Gericht nicht an den Bescheid gebunden. In der Regel weist es aber vorher darauf hin – dann kann der Einspruch noch zurückgenommen werden.
Kann ich den Einspruch auf das Fahrverbot beschränken?
Ja. Der Einspruch kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden, zum Beispiel nur auf die Rechtsfolgen. Das kommt in Betracht, wenn der Verstoß unstreitig ist, das Fahrverbot aber besonders hart wäre.
Wer trägt die Kosten, wenn der Einspruch Erfolg hat?
Wird das Verfahren eingestellt oder wirst Du freigesprochen, trägt in der Regel die Staatskasse die Verfahrenskosten. Ob auch Deine Anwaltskosten erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab. Mit Verkehrsrechtsschutz ist das meist kein Thema.
Muss ich zur Verhandlung persönlich erscheinen?
Grundsätzlich ja. Auf Antrag kann das Gericht Dich aber vom persönlichen Erscheinen entbinden, wenn Du Dich zur Sache nicht äußern willst und Deine Anwesenheit zur Aufklärung nicht nötig ist. Dann vertritt Dich Dein Anwalt.

Clever wehren statt einfach zahlen.

Lade Deinen Bescheid hoch und lass ihn von unseren Anwälten auswerten – Du erhältst eine kostenlose Ersteinschätzung, meist schon in wenigen Stunden.

Bußgeld-Check starten