Handy am Steuer? Ein Foto ist noch kein Beweis.

100 € und ein Punkt – oder mehr, wenn etwas passiert ist. Hier erfährst Du, was genau verboten ist, wie kontrolliert wird und wann sich Gegenwehr lohnt.

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Bußgeldtabelle Handy am Steuer 2026

Wer am Steuer ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät verbotenerweise nutzt, zahlt mindestens 100 € und bekommt einen Punkt. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall, folgt ein Fahrverbot.

Auto, Motorrad & E-Scooter
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy benutzt100 €1–
… mit Gefährdung150 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung200 €21 Monat
Fahrrad
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy benutzt55 €––

Bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen hinzu (in der Regel ab 28,50 €). Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a StVO.
Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fassung vom 09.11.2021 · Stand: Oktober 2026

Was ist erlaubt, was nicht?

Das Gesetz verbietet nicht das Handy an sich, sondern es in die Hand zu nehmen und zu benutzen, während Du fährst. Ein Überblick:

Erlaubt
  • Telefonieren mit Freisprechanlage oder Headset
  • Navi in der Halterung, mit kurzem Blick
  • Sprachsteuerung
  • Nutzung bei stehendem Auto und komplett ausgeschaltetem Motor
Verboten
  • Handy in die Hand nehmen, um es zu bedienen
  • Nachrichten lesen oder tippen – auch in der Halterung
  • Nutzung an der Ampel, wenn nur die Start-Stopp-Automatik den Motor abgeschaltet hat
  • Tablet, Smartwatch oder Navi länger als nötig bedienen

So wird kontrolliert

  • Beobachtung durch die Polizei: Der häufigste Fall. Beamte sehen den Verstoß und halten Dich direkt an oder notieren das Kennzeichen.
  • Blitzerfoto: Wirst Du wegen eines anderen Verstoßes geblitzt und hältst dabei erkennbar ein Handy, kann das zusätzlich geahndet werden.
  • Handy-Blitzer: Spezielle Kameras fotografieren ins Fahrzeuginnere, eine Software wählt Verdachtsfälle aus, die Polizei prüft sie. Dauerhaft im Einsatz sind sie bisher in Rheinland-Pfalz.

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Wann lohnt sich ein Einspruch?

Beim Handyverstoß steht und fällt das Verfahren mit dem Beweis. Eine Prüfung lohnt sich besonders, wenn:

Nur ein Foto existiertZeigt es wirklich ein Handy – und dass Du es benutzt hast?
Du bist in der ProbezeitAls A-Verstoß folgen Aufbauseminar und Verlängerung auf 4 Jahre.
Ein Fahrverbot drohtBei Gefährdung oder Unfall ist ein Monat Fahrverbot die Regel.
Du hast RechtsschutzDann kostet Dich die Prüfung in der Regel nichts.

Typische Ansatzpunkte im Verfahren

  • Was war in der Hand? Ein Handy lässt sich auf Fotos leicht mit Geldbörse, Brillenetui oder Ladekabel verwechseln.
  • Benutzung oder nur Halten? Wer ein Gerät nur aufhebt oder umlegt, bedient es nicht.
  • Stand der Motor? War der Motor komplett aus, ist die Nutzung erlaubt.
  • Wer fuhr? Bist Du auf dem Foto eindeutig zu erkennen?
  • Beobachtung: Konnten die Beamten aus ihrer Position und bei den Lichtverhältnissen wirklich sehen, was Du in der Hand hattest?

Fahrverbot & Probezeit

Ein Fahrverbot droht beim Handyverstoß nur, wenn Du andere gefährdet oder einen Unfall verursacht hast. Dann ist ein Monat die Regel.

In der Probezeit gilt der Handyverstoß als A-Verstoß – mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.

So läuft das Bußgeldverfahren ab

  1. AnhörungsbogenDie Behörde informiert Dich über den Vorwurf. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache darfst Du schweigen.
  2. BußgeldbescheidEr kommt per Post im gelben Umschlag. Ab jetzt läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen.
  3. Einspruch & AkteneinsichtWir legen fristgerecht Einspruch ein und prüfen die komplette Akte inklusive Messdaten.
  4. Einstellung oder VerhandlungIst die Messung angreifbar, wird das Verfahren oft eingestellt. Sonst entscheidet das Amtsgericht.

Häufige Fragen

Darf ich das Handy als Navi nutzen?
Ja, solange es in einer Halterung steckt und Du es während der Fahrt nicht in die Hand nimmst. Eine kurze Blickzuwendung ist erlaubt, Eingaben solltest Du per Sprachsteuerung machen.
Darf ich an der roten Ampel aufs Handy schauen?
Nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Ein Motor, der nur durch die Start-Stopp-Automatik aus ist, reicht nicht. Wer an der Ampel zum Handy greift, riskiert also dasselbe Bußgeld wie während der Fahrt.
Gilt das Verbot auch für Smartwatch und Tablet?
Ja. Das Verbot erfasst alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen – also auch Tablets, Navis, Smartwatches und Musikplayer, wenn Du sie in die Hand nimmst oder länger als nötig bedienst.
Ich habe das Handy nur in die Hand genommen, um es wegzulegen. Ist das verboten?
Nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob Du das Gerät benutzt hast. Wer es nur aufhebt oder umlegt, ohne eine Funktion zu bedienen, begeht nach Teilen der Rechtsprechung keinen Verstoß. Genau solche Details sind im Verfahren wichtig.
Was sind Handy-Blitzer?
Kameras, die ins Fahrzeuginnere fotografieren und per Software erkennen, ob jemand etwas in der Hand hält. Die Bilder werden danach von der Polizei geprüft. Dauerhaft eingesetzt werden sie bisher in Rheinland-Pfalz.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Mit Verkehrsrechtsschutz in der Regel ja, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Wir holen die Deckungszusage für Dich ein.

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