Geblitzt? Das droht Dir – und so wehrst Du Dich.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach aktuellem Bußgeldkatalog, ein Rechner mit Toleranzabzug – und ehrlich erklärt, wann sich ein Einspruch lohnt und wann nicht.

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Bußgeldtabelle Geschwindigkeit 2026

Wie teuer es wird, hängt davon ab, wie viel Du zu schnell warst und ob innerorts oder außerorts gemessen wurde. Innerorts sind die Strafen höher, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Die Werte gelten für Pkw und Motorräder.

Innerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €––
11–15 km/h50 €––
16–20 km/h70 €––
21–25 km/h115 €1–
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate
Außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €––
11–15 km/h40 €––
16–20 km/h60 €––
21–25 km/h100 €1–
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot nur, wenn Du innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft eines früheren Bescheids erneut 26 km/h oder mehr zu schnell warst. Bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen hinzu (in der Regel 28,50 €). Für Lkw, Busse und Anhänger gelten strengere Werte.
Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fassung vom 09.11.2021 · Stand: Oktober 2026

Bußgeldrechner: Was kostet Dein Verstoß?

Wo wurdest Du geblitzt?
Vorwerfbar nach Toleranzabzug: –
Überschreitung
–
Bußgeld
–
Punkte
–
Fahrverbot
–

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Der Rechner geht von einer Messung mit stationärem oder mobilem Blitzer aus und zeigt die Regelsätze. Ob in Deinem Fall Besonderheiten gelten, prüfen wir im Einzelfall.

Toleranzabzug: So wird gerechnet

Kein Messgerät ist auf den Kilometer genau. Deshalb wird vom gemessenen Wert immer eine Toleranz abgezogen – zu Deinen Gunsten:

  • Bis 100 km/h: 3 km/h Abzug. Gemessen 78 km/h → vorwerfbar 75 km/h.
  • Über 100 km/h: 3 % des Messwerts, auf volle km/h zu Deinen Gunsten gerundet. Gemessen 153 km/h → vorwerfbar 148 km/h.

Bei manchen Messverfahren, etwa beim Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug, sind die Abzüge deutlich höher. Wurde zu wenig abgezogen, ist der Bescheid fehlerhaft.

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Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nicht jeder Blitzer rechtfertigt einen Anwalt. Bei einem kleinen Verwarnungsgeld ohne Punkte ist der Aufwand meist größer als der Nutzen. Anders sieht es aus, wenn mehr auf dem Spiel steht:

Punkte drohenAb 21 km/h gibt es Punkte – und die bleiben 2,5 bis 5 Jahre im Register.
Fahrverbot drohtVor allem, wenn Du beruflich aufs Auto angewiesen bist.
Du bist in der ProbezeitAb 21 km/h drohen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
Du hast RechtsschutzDann kostet Dich die Prüfung in der Regel nichts.

Typische Messfehler, die wir prüfen

Ob eine Messung angreifbar ist, sieht man nicht am Bescheid – sondern erst in der Bußgeldakte. Deshalb beantragen wir als Erstes Akteneinsicht und prüfen dann unter anderem:

  • Eichung: War das Messgerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht?
  • Messpersonal: War die Person geschult, und wurde die Bedienungsanleitung eingehalten?
  • Messstelle: Stand der Blitzer korrekt – etwa mit ausreichendem Abstand zum Ortsschild oder zum Tempowechsel?
  • Zuordnung: Waren mehrere Fahrzeuge im Messbereich? Dann ist oft unklar, wer gemessen wurde.
  • Fahrerfoto: Bist Du auf dem Foto eindeutig zu erkennen?
  • Beschilderung: War das Tempolimit klar erkennbar und nicht verdeckt?
  • Messdaten: Liegen die Rohmessdaten vor? Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Recht Betroffener auf Zugang zu solchen Unterlagen gestärkt.

Fahrverbot & Probezeit

In Ausnahmefällen kann das Gericht ganz vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen – etwa wenn ein Fahrverbot Deinen Arbeitsplatz ernsthaft gefährden würde. Das muss gut begründet und belegt werden.

In der Probezeit ist eine Überschreitung ab 21 km/h ein schwerer Verstoß (A-Verstoß). Die Folge: ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre – zusätzlich zu Bußgeld und Punkt.

So läuft das Bußgeldverfahren ab

  1. AnhörungsbogenDie Behörde informiert Dich über den Vorwurf. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache darfst Du schweigen.
  2. BußgeldbescheidEr kommt per Post im gelben Umschlag. Ab jetzt läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen.
  3. Einspruch & AkteneinsichtWir legen fristgerecht Einspruch ein und prüfen die komplette Akte inklusive Messdaten.
  4. Einstellung oder VerhandlungIst die Messung angreifbar, wird das Verfahren oft eingestellt. Sonst entscheidet das Amtsgericht.

Häufige Fragen

Was kostet es, wenn ich 21 km/h zu schnell war?
Innerorts sind es 115 € und 1 Punkt, außerorts 100 € und 1 Punkt. Dazu kommen beim Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen von 28,50 €. Ab 21 km/h gilt das in der Probezeit außerdem als schwerer Verstoß (A-Verstoß).
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Innerorts in der Regel ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell. Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell war, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Wie hoch ist der Toleranzabzug?
Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 % des Messwerts. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug – er steht im Bescheid als „vorwerfbare Geschwindigkeit“.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Das Datum der Zustellung steht auf dem gelben Umschlag. Ist die Frist abgelaufen, wird der Bescheid rechtskräftig.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Angaben zu Deiner Person musst Du machen. Zum Vorwurf selbst darfst Du schweigen – und das ist oft auch sinnvoll, bevor ein Anwalt die Akte gesehen hat. Schick uns den Bogen am besten zuerst.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß?
Grundsätzlich nach drei Monaten ab dem Tattag. Die Frist wird aber zum Beispiel durch die Anhörung oder den Bußgeldbescheid unterbrochen – nach Erlass des Bescheids beträgt sie dann sechs Monate. Ob die Frist in Deinem Fall abgelaufen ist, prüfen wir gern.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Mit Verkehrsrechtsschutz in der Regel ja – Anwalt, Gericht und gegebenenfalls ein Gutachten, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Wir holen die Deckungszusage für Dich ein.

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