Führerschein weg? So geht es jetzt weiter.

Ein Entzug ist mehr als ein langes Fahrverbot: Die Fahrerlaubnis erlischt, und Du musst sie neu beantragen. Hier erfährst Du, wann ein Entzug droht, wie lange die Sperrfrist dauert und was Du für die Neuerteilung brauchst.

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Entzug oder Fahrverbot? Der wichtige Unterschied

Umgangssprachlich heißt beides oft „Führerschein weg“. Rechtlich sind es aber zwei ganz verschiedene Dinge:

Fahrverbot und Entzug im Vergleich
FahrverbotEntzug der Fahrerlaubnis
Dauer1–3 Monate, im Strafrecht bis 6 MonateSperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre
Fahrerlaubnisbleibt bestehenerlischt
DanachFührerschein wird zurückgegebenNeuerteilung beantragen, oft mit MPU
Typischer AnlassBußgeldbescheid, z. B. 31 km/h zu schnell innerortsStraftat, 8 Punkte, fehlende Eignung

Alles zum Fahrverbot – Beginn, 4-Monats-Frist und wie es sich abwenden lässt – findest Du auf der Seite Fahrverbot.

Wann ein Entzug droht

Die Fahrerlaubnis kann auf drei Wegen entzogen werden:

  • Durch das Strafgericht (§ 69 StGB): wenn sich aus einer Straftat im Straßenverkehr ergibt, dass jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Rennen und Unfallflucht mit erheblichen Folgen gilt das in der Regel.
  • Wegen 8 Punkten (§ 4 StVG): Wer 8 oder mehr Punkte erreicht, gilt als ungeeignet. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen.
  • Durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 3 StVG): wenn sich jemand als ungeeignet erweist – etwa nach einer nicht vorgelegten oder negativen MPU oder in der Probezeit nach dem dritten Verstoß.

Wie es mit den Punkten aussieht, erklärt die Seite Punkte in Flensburg. Zu Alkohol und Drogen am Steuer gibt es eine eigene Seite, zur Unfallflucht ebenfalls (Unfallflucht).

Vorläufige Entziehung: Führerschein schon vor dem Urteil weg

Bei einem schweren Vorwurf kann der Führerschein direkt beschlagnahmt werden – etwa nach einer Trunkenheitsfahrt. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis dann vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für einen späteren Entzug sprechen (§ 111a StPO). Ab diesem Moment darfst Du nicht mehr fahren.

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Die Sperrfrist

Entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, legt es zugleich eine Sperre fest: einen Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, in seltenen Fällen auch für immer (§ 69a StGB).

Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass Du nicht mehr ungeeignet bist. Das ist frühestens nach drei Monaten möglich. Nachschulungen, verkehrspsychologische Maßnahmen oder Abstinenznachweise können dabei helfen.

Beim Entzug wegen 8 Punkten gibt es keine gerichtliche Sperre. Hier darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden (§ 4 Abs. 10 StVG).

Neuerteilung und MPU

Nach Ablauf der Sperrfrist bekommst Du den Führerschein nicht automatisch zurück. Du musst bei der Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Den Antrag kannst Du in der Regel schon einige Monate vor Ablauf der Sperre stellen.

Häufig verlangt die Behörde vorher ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung – die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Typische Anlässe:

  • Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr
  • wiederholte Verstöße unter Alkoholeinfluss
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Entzug wegen 8 Punkten

Eine MPU lässt sich gut vorbereiten. Wer früh beginnt – etwa mit Abstinenznachweisen oder einer verkehrspsychologischen Beratung –, verkürzt oft die Zeit ohne Führerschein.

Was Du jetzt tun solltest

  1. Nichts zur Sache sagenBei Polizei und Behörde musst Du Angaben zur Person machen, zum Vorwurf darfst Du schweigen. Das ist vor der Akteneinsicht fast immer klüger.
  2. Schreiben sichernBeschlagnahmeprotokoll, Vorladung, Strafbefehl oder Bescheid aufbewahren – und Fristen notieren. Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.
  3. Anwalt einschaltenWir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob der Entzug vermeidbar ist oder sich die Sperre verkürzen lässt.
  4. Neuerteilung planenAntrag rechtzeitig stellen und eine mögliche MPU frühzeitig vorbereiten.

Rechtsgrundlagen: § 69 StGB · § 69a StGB · § 111a StPO · § 3 StVG · § 4 StVG · § 13 FeV

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Beim Fahrverbot darfst Du für ein bis drei Monate (im Strafrecht bis sechs Monate) nicht fahren, behältst aber Deine Fahrerlaubnis. Beim Entzug erlischt die Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Sperrfrist musst Du sie neu beantragen.
Wie lange dauert die Sperrfrist?
Das Gericht legt eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, in seltenen Fällen auch für immer. War der Führerschein vorher schon vorläufig entzogen, wird diese Zeit auf das Mindestmaß angerechnet.
Bekomme ich den Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück?
Nein. Nach Ablauf der Sperrfrist musst Du bei der Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Je nach Fall verlangt die Behörde dafür ein Gutachten, also eine MPU.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Typisch ist sie zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholverstößen, nach Drogenkonsum oder nach einem Entzug wegen 8 Punkten. Ob sie im Einzelfall nötig ist, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
Kann ich die Sperrfrist verkürzen?
Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass Du nicht mehr ungeeignet bist – frühestens nach drei Monaten. Hilfreich sind zum Beispiel Nachschulungen oder Abstinenznachweise.
Darf ich nach einem Entzug Fahrrad oder E-Scooter fahren?
Fahrrad und E-Bike bis 25 km/h ja. E-Scooter sind dagegen Kraftfahrzeuge. Ob Du sie fahren darfst, hängt vom Einzelfall ab – im Zweifel vorher klären lassen, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Den Führerschein nicht kampflos abgeben.

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