Führerschein weg? So geht es jetzt weiter.
Ein Entzug ist mehr als ein langes Fahrverbot: Die Fahrerlaubnis erlischt, und Du musst sie neu beantragen. Hier erfährst Du, wann ein Entzug droht, wie lange die Sperrfrist dauert und was Du für die Neuerteilung brauchst.
Entzug oder Fahrverbot? Der wichtige Unterschied
Umgangssprachlich heißt beides oft „Führerschein weg“. Rechtlich sind es aber zwei ganz verschiedene Dinge:
| Fahrverbot | Entzug der Fahrerlaubnis | |
|---|---|---|
| Dauer | 1–3 Monate, im Strafrecht bis 6 Monate | Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre |
| Fahrerlaubnis | bleibt bestehen | erlischt |
| Danach | Führerschein wird zurückgegeben | Neuerteilung beantragen, oft mit MPU |
| Typischer Anlass | Bußgeldbescheid, z. B. 31 km/h zu schnell innerorts | Straftat, 8 Punkte, fehlende Eignung |
Alles zum Fahrverbot – Beginn, 4-Monats-Frist und wie es sich abwenden lässt – findest Du auf der Seite Fahrverbot.
Wann ein Entzug droht
Die Fahrerlaubnis kann auf drei Wegen entzogen werden:
- Durch das Strafgericht (§ 69 StGB): wenn sich aus einer Straftat im Straßenverkehr ergibt, dass jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Rennen und Unfallflucht mit erheblichen Folgen gilt das in der Regel.
- Wegen 8 Punkten (§ 4 StVG): Wer 8 oder mehr Punkte erreicht, gilt als ungeeignet. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen.
- Durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 3 StVG): wenn sich jemand als ungeeignet erweist – etwa nach einer nicht vorgelegten oder negativen MPU oder in der Probezeit nach dem dritten Verstoß.
Wie es mit den Punkten aussieht, erklärt die Seite Punkte in Flensburg. Zu Alkohol und Drogen am Steuer gibt es eine eigene Seite, zur Unfallflucht ebenfalls (Unfallflucht).
Vorläufige Entziehung: Führerschein schon vor dem Urteil weg
Bei einem schweren Vorwurf kann der Führerschein direkt beschlagnahmt werden – etwa nach einer Trunkenheitsfahrt. Das Gericht kann die Fahrerlaubnis dann vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für einen späteren Entzug sprechen (§ 111a StPO). Ab diesem Moment darfst Du nicht mehr fahren.
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Kostenlose ErsteinschätzungDie Sperrfrist
Entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, legt es zugleich eine Sperre fest: einen Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, in seltenen Fällen auch für immer (§ 69a StGB).
Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass Du nicht mehr ungeeignet bist. Das ist frühestens nach drei Monaten möglich. Nachschulungen, verkehrspsychologische Maßnahmen oder Abstinenznachweise können dabei helfen.
Beim Entzug wegen 8 Punkten gibt es keine gerichtliche Sperre. Hier darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden (§ 4 Abs. 10 StVG).
Neuerteilung und MPU
Nach Ablauf der Sperrfrist bekommst Du den Führerschein nicht automatisch zurück. Du musst bei der Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Den Antrag kannst Du in der Regel schon einige Monate vor Ablauf der Sperre stellen.
Häufig verlangt die Behörde vorher ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung – die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Typische Anlässe:
- Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr
- wiederholte Verstöße unter Alkoholeinfluss
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Entzug wegen 8 Punkten
Eine MPU lässt sich gut vorbereiten. Wer früh beginnt – etwa mit Abstinenznachweisen oder einer verkehrspsychologischen Beratung –, verkürzt oft die Zeit ohne Führerschein.
Was Du jetzt tun solltest
- Nichts zur Sache sagenBei Polizei und Behörde musst Du Angaben zur Person machen, zum Vorwurf darfst Du schweigen. Das ist vor der Akteneinsicht fast immer klüger.
- Schreiben sichernBeschlagnahmeprotokoll, Vorladung, Strafbefehl oder Bescheid aufbewahren – und Fristen notieren. Gegen einen Strafbefehl bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch.
- Anwalt einschaltenWir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob der Entzug vermeidbar ist oder sich die Sperre verkürzen lässt.
- Neuerteilung planenAntrag rechtzeitig stellen und eine mögliche MPU frühzeitig vorbereiten.
Rechtsgrundlagen: § 69 StGB · § 69a StGB · § 111a StPO · § 3 StVG · § 4 StVG · § 13 FeV
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Wie lange dauert die Sperrfrist?
Bekomme ich den Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück?
Wann wird eine MPU angeordnet?
Kann ich die Sperrfrist verkürzen?
Darf ich nach einem Entzug Fahrrad oder E-Scooter fahren?
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