Verstoß in der Probezeit? Das kommt jetzt auf Dich zu.

In der Probezeit wiegen Verstöße doppelt: Zum Bußgeld kommen Aufbauseminar, Verlängerung und im schlimmsten Fall der Entzug. Hier erfährst Du, welche Verstöße zählen, welche Stufen es gibt – und wann sich Gegenwehr lohnt.

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So funktioniert die Probezeit

Wer zum ersten Mal einen Führerschein bekommt, erhält ihn zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung (§ 2a StVG). In dieser Zeit schaut die Fahrerlaubnisbehörde genauer hin: Bestimmte Verstöße lösen zusätzliche Maßnahmen aus – unabhängig von Bußgeld und Punkten.

Wichtig: Es zählen nur Verstöße, die ins Fahreignungsregister eingetragen werden, also Verstöße mit Punkten oder Straftaten. Ein Verwarnungsgeld, etwa für leichtes Falschparken, hat für die Probezeit keine Folgen.

A- und B-Verstöße: Was ist was?

Das Gesetz teilt die Verstöße in zwei Gruppen ein (Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung). Davon hängt ab, wie schnell Maßnahmen greifen:

Schwerwiegend (A) oder weniger schwerwiegend (B)?
GruppeBeispiele
A-Verstoß
schwerwiegend
Zu schnell ab 21 km/h, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, zu geringer Abstand, Überholverstöße, Vorfahrt missachtet, Alkohol oder Cannabis am Steuer, Unfallflucht, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs
B-Verstoß
weniger schwerwiegend
Andere Verstöße mit Punkten, zum Beispiel abgefahrene Reifen oder eine deutlich überzogene Hauptuntersuchung

Wie viel Bußgeld und wie viele Punkte es für einen Verstoß gibt, findest Du auf den Seiten zu Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand und Handy am Steuer.

Die drei Stufen in der Probezeit

Die Maßnahmen bauen aufeinander auf. Je mehr Verstöße zusammenkommen, desto einschneidender wird es:

  1. 1 A- oder 2 B-VerstößeDie Behörde ordnet ein Aufbauseminar an und setzt eine Frist. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
  2. Erneut 1 A- oder 2 B-VerstößeSchriftliche Verwarnung. Die Behörde legt Dir eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von zwei Monaten nahe.
  3. Noch einmal 1 A- oder 2 B-VerstößeDie Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine neue gibt es frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung.

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0,0 Promille: Alkohol und Cannabis in der Probezeit

In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt am Steuer ein absolutes Verbot von Alkohol und Cannabis (§ 24c StVG). Schon kleine Mengen reichen aus – auch das eine Bier am Abend kann am nächsten Morgen noch nachweisbar sein.

Verstoß gegen das Alkoholverbot
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Alkohol in Probezeit / unter 21250 €1–

Regelsatz für den ersten Verstoß. Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fassung vom 09.11.2021 · Stand: Oktober 2026

Dazu kommt: Der Verstoß ist ein A-Verstoß – also Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Bei höheren Werten gelten zusätzlich die allgemeinen Grenzen, die auf der Seite Alkohol & Drogen erklärt sind.

Das Aufbauseminar

Das Aufbauseminar wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, nachdem der Bescheid rechtskräftig ist. Es findet bei einer Fahrschule statt, besteht aus Gruppensitzungen und einer Fahrprobe und kostet in der Regel mehrere Hundert Euro. Wer mit Alkohol oder Drogen aufgefallen ist, muss ein besonderes Aufbauseminar besuchen.

Wann sich Gegenwehr lohnt

In der Probezeit geht es selten nur um das Bußgeld. Ein einziger A-Verstoß kann zwei zusätzliche Jahre Probezeit, ein kostenpflichtiges Seminar und ein deutlich höheres Risiko für die Zukunft bedeuten. Deshalb lohnt sich der Blick in die Akte häufiger als bei erfahrenen Fahrern:

  • Messung: War das Messgerät geeicht, wurde es richtig bedient, ist der Toleranzabzug korrekt?
  • Fahrer: Bist Du auf dem Foto eindeutig zu erkennen?
  • Einordnung: Wurde der Verstoß richtig bewertet – etwa bei der Grenze von 21 km/h?
  • Fristen: Ist der Vorwurf möglicherweise schon verjährt?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingehen. Wie das geht, erklären wir auf der Seite Einspruch einlegen.

Rechtsgrundlagen: § 2a StVG · § 24c StVG · Anlage 12 FeV

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit?
Zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Wird ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sie sich um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Ab wie viel km/h zu schnell ist es ein A-Verstoß?
Maßgeblich ist, ob der Verstoß ins Fahreignungsregister eingetragen wird. Bei Geschwindigkeitsverstößen ist das ab 21 km/h zu schnell der Fall – dann gibt es einen Punkt und es liegt ein A-Verstoß vor.
Zählt ein Verwarnungsgeld in der Probezeit?
Nein. Für die Probezeit zählen nur Verstöße, die ins Fahreignungsregister eingetragen werden – also Verstöße mit Punkten. Ein Verwarnungsgeld ohne Punkt hat keine Folgen für die Probezeit.
Darf ich in der Probezeit ein Bier trinken und fahren?
Nein. In der Probezeit und vor dem 21. Geburtstag gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Dasselbe gilt für Cannabis. Ein Verstoß kostet in der Regel 250 € und einen Punkt und ist ein A-Verstoß.
Was passiert, wenn ich das Aufbauseminar nicht mache?
Wer ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert, verliert die Fahrerlaubnis. Für eine neue Fahrerlaubnis muss das Seminar dann trotzdem nachgewiesen werden.
Lohnt sich ein Einspruch in der Probezeit?
Häufig ja, weil die Folgen deutlich über das Bußgeld hinausgehen. Ob die Messung oder der Vorwurf angreifbar ist, zeigt erst die Akte. Wichtig ist, die Frist von zwei Wochen ab Zustellung einzuhalten.

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