Kündigung erhalten? Jetzt zählen drei Wochen.

Viele Kündigungen halten einer Prüfung nicht stand. Hier erfährst Du, welche Fristen gelten, woran Kündigungen scheitern und wie Du Deinen Job oder eine Abfindung sicherst.

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Die 3-Wochen-Frist: Ohne Klage wird die Kündigung wirksam

Egal, wie fehlerhaft eine Kündigung ist: Wenn Du nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhebst, gilt sie als von Anfang an wirksam (§§ 4, 7 KSchG). Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Dir die Kündigung zugegangen ist – nicht ab dem Datum auf dem Schreiben.

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung Dir zugegangen ist – beim Brief also der Tag, an dem er im Briefkasten lag und üblicherweise geleert wird. Nicht das Datum auf dem Schreiben.

Deine Klagefrist
Klage spätestens am
–
Noch Zeit
–

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Berücksichtigt Wochenenden und bundesweite Feiertage. Regionale Feiertage am Sitz des Arbeitsgerichts sind nicht enthalten – plane deshalb nie bis zum letzten Tag.

Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Wie lange Du nach der Kündigung noch beschäftigt bist und Gehalt bekommst, hängt von der Kündigungsfrist ab. Ohne abweichende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gelten die gesetzlichen Fristen:

Gesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber
BetriebszugehörigkeitFrist
Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen, zu jedem Tag
bis unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Rechtsgrundlage: § 622 Abs. 1 bis 3 BGB. Für Arbeitnehmer gilt gesetzlich immer die Grundfrist von 4 Wochen – viele Arbeitsverträge übertragen die längeren Fristen aber auch auf sie. Tarifverträge können kürzere oder längere Fristen vorsehen.

Ist die Frist zu kurz berechnet, ist die Kündigung meist nicht komplett unwirksam – sie wirkt dann zum nächsten zulässigen Termin. Das bedeutet für Dich: länger Gehalt. Auch das solltest Du innerhalb der drei Wochen geltend machen.

Kündigungsfrist-Rechner

Wer kündigt?

Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate. Ist im Vertrag eine kürzere vereinbart, gilt die 2-Wochen-Frist nur bis zu deren Ende.

Gesetzliche Kündigungsfrist
Betriebszugehörigkeit
–
Frist
–
Arbeitsverhältnis endet
–
Klagefrist bis
–

Kündigung prüfen lassen

Der Rechner nutzt die gesetzlichen Fristen. Was in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht, prüfen wir in der Ersteinschätzung.

Frist falsch, Grund fragwürdig? Wir prüfen Deine Kündigung kostenlos.

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Typische Fehler in der Kündigung

Viele Kündigungen scheitern nicht am Grund, sondern an Formalien. Diese Punkte prüfen wir als Erstes:

  • Schriftform: Die Kündigung muss auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kopie, ein Scan oder eine eingescannte Unterschrift reichen nicht.
  • Unterschrift der richtigen Person: Hat jemand unterschrieben, der nicht offensichtlich zur Kündigung berechtigt ist, und liegt keine Original-Vollmacht bei, kannst Du die Kündigung zurückweisen – allerdings nur unverzüglich, also innerhalb weniger Tage (§ 174 BGB).
  • Zugang: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass und wann Dir die Kündigung zugegangen ist.
  • Kündigungsfrist: Ist sie falsch berechnet, verlängert sich zumindest Dein Arbeitsverhältnis.
  • Betriebsrat: Gibt es einen, muss er vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden – sonst ist sie unwirksam.
  • Sonderkündigungsschutz: Bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung fehlt oft die nötige Zustimmung der Behörde.

Arten der Kündigung

Gilt das Kündigungsschutzgesetz – also nach sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern –, braucht die ordentliche Kündigung einen von drei Gründen. Für jeden gelten eigene Regeln:

Kündigungsgründe und was der Arbeitgeber beweisen muss
ArtVoraussetzungenHäufige Schwachstelle
BetriebsbedingtArbeitsplatz fällt dauerhaft weg, keine andere freie Stelle, korrekte SozialauswahlSozialauswahl falsch oder Arbeitsplatz gar nicht weggefallen
Personenbedingtmeist Krankheit: negative Prognose, erhebliche betriebliche Belastung, Interessenabwägungkein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
VerhaltensbedingtPflichtverstoß, in der Regel nach vorheriger Abmahnungkeine oder keine gleichartige Abmahnung
Fristloswichtiger Grund, Weiterbeschäftigung bis Fristende unzumutbar, Zugang binnen 2 Wochen ab Kenntnis der TatsachenGrund nicht schwer genug oder 2-Wochen-Frist verpasst

Bei der fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) wird häufig hilfsweise auch ordentlich gekündigt. Gegen beide musst Du innerhalb von drei Wochen klagen. Mehr zur Rolle der Abmahnung liest Du im Ratgeber Abmahnung.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Gibt es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor jeder Kündigung anhören und ihm die Gründe mitteilen (§ 102 BetrVG). Unterbleibt die Anhörung oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam.

Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche widersprechen. Ein ordnungsgemäßer Widerspruch kann Dir einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Prozesses geben. Sprich den Betriebsrat ruhig an – er darf Dich unterstützen.

Arbeitslosengeld, Urlaub & Zeugnis

Arbeitsuchend meldenSpätestens drei Monate vor dem Ende – erfährst Du es kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen. Sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche.
ResturlaubMuss bis zum Ende gewährt werden. Geht das nicht, wird er ausgezahlt.
ArbeitszeugnisDu hast Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis – fordere es aktiv an.
Gehalt bis zum SchlussAuch bei einer Freistellung läuft Dein Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber führt beim Arbeitslosengeld grundsätzlich zu keiner Sperrzeit. Anders kann es bei einer verhaltensbedingten Kündigung sein oder wenn Du selbst einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

So läuft die Kündigungsschutzklage ab

  1. Klage innerhalb von 3 WochenWir reichen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein – digital und fristgerecht.
  2. GüteterminMeist wenige Wochen später. Richter und Parteien suchen eine Einigung – hier werden die meisten Verfahren mit Abfindung beendet.
  3. SchriftsätzeScheitert die Güte, begründen beide Seiten schriftlich. Der Arbeitgeber muss die Kündigung rechtfertigen.
  4. Kammertermin & UrteilDas Gericht entscheidet – oder es kommt doch noch zum Vergleich. Häufig nach einigen Monaten.

Häufige Fragen

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?
Nein. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform: ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail, Fax, Scan, SMS oder WhatsApp reichen nicht – die Kündigung ist dann unwirksam. Das gilt übrigens auch, wenn Du selbst kündigst.
Muss mein Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nennen?
Im Kündigungsschreiben in der Regel nicht. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss er den Grund aber spätestens vor Gericht darlegen und beweisen. Ausnahmen gibt es etwa für Auszubildende nach der Probezeit: Hier muss der Grund im Schreiben stehen.
Darf mir während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja. Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung. Ob die Krankheit selbst ein Kündigungsgrund sein kann, ist eine andere Frage – dafür gelten strenge Voraussetzungen.
Was ist, wenn ich die Kündigung im Urlaub erhalte?
Ein Brief geht in der Regel zu, sobald er in Deinem Briefkasten liegt und üblicherweise geleert wird – auch wenn Du verreist bist. Die 3-Wochen-Frist läuft also schon. Ist die Frist deswegen versäumt, kann das Gericht die Klage ausnahmsweise nachträglich zulassen. Melde Dich dann sofort nach der Rückkehr.
Bekomme ich nach einer Kündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht. Anders kann es sein, wenn Dir wegen Deines Verhaltens gekündigt wurde oder Du selbst einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hast. Wichtig ist, dass Du Dich rechtzeitig arbeitsuchend meldest.
Steht mir nach der Kündigung noch Urlaub zu?
Ja. Resturlaub musst Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen können. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen (Urlaubsabgeltung). Außerdem hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

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