Über Rot gefahren? Jede Sekunde zählt.

Ob 90 € und ein Punkt oder 200 € und Fahrverbot, entscheidet oft eine einzige Sekunde. Hier erfährst Du, was Dir droht, wie gemessen wird und wo Ampelblitzer angreifbar sind.

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Bußgeldtabelle Rotlichtverstoß 2026

Beim Rotlichtverstoß kommt es auf zwei Dinge an: wie lange die Ampel schon rot war und ob dabei jemand gefährdet oder etwas beschädigt wurde. Schon der einfachste Fall kostet einen Punkt.

Pkw & Motorrad
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Unter 1 Sek. rot90 €1–
Unter 1 Sek. rot mit Gefährdung200 €21 Monat
Unter 1 Sek. rot mit Sachschaden240 €21 Monat
Über 1 Sek. rot200 €21 Monat
Über 1 Sek. rot mit Gefährdung320 €21 Monat
Über 1 Sek. rot mit Sachschaden360 €21 Monat
Fahrrad
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Unter 1 Sek. rot60 €1–
Unter 1 Sek. rot mit Gefährdung100 €1–
Unter 1 Sek. rot mit Sachschaden120 €1–
Über 1 Sek. rot100 €1–
Über 1 Sek. rot mit Gefährdung160 €1–
Über 1 Sek. rot mit Sachschaden180 €1–

Bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen hinzu (in der Regel ab 28,50 €). Für Lkw und Busse gelten teilweise abweichende Werte.
Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Fassung vom 09.11.2021 · Stand: Oktober 2026

Was droht Dir? Schnell nachsehen

Womit warst Du unterwegs?
Wie lange war die Ampel rot?
Ist dabei etwas passiert?
Regelstrafe nach Bußgeldkatalog
Bußgeld
–
Punkte
–
Fahrverbot
–
Probezeit
A-Verstoß

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Einfach oder qualifiziert: Die eine Sekunde

Gemessen wird die Zeit vom Umschalten auf Rot bis zu dem Moment, in dem Du die Haltelinie überfährst. Liegt sie unter einer Sekunde, spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß. Ab einer Sekunde ist er qualifiziert – und dann drohen Fahrverbot und zwei Punkte.

Gerade weil es um Bruchteile von Sekunden geht, lohnt sich ein genauer Blick: Schon wenige Zehntel entscheiden darüber, ob Du einen Monat lang zu Fuß gehst.

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So wird ein Rotlichtverstoß festgestellt

  • Stationärer Ampelblitzer: Zwei Induktionsschleifen in der Fahrbahn registrieren, wann Du die Haltelinie und den Kreuzungsbereich überfährst. Es entstehen zwei Fotos, auf denen die Rotzeit eingeblendet ist.
  • Beobachtung durch die Polizei: Beamte stellen den Verstoß selbst fest und halten Dich meist direkt an. Die Rotzeit wird dabei oft nur geschätzt.
  • Mobile Videoüberwachung: Zwei Kameras filmen Ampel und Fahrer gleichzeitig. Dieses Verfahren ist eher selten.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Weil schon der einfachste Rotlichtverstoß einen Punkt kostet und in der Probezeit immer als schwerer Verstoß zählt, lohnt sich eine Prüfung hier fast immer:

Fahrverbot drohtBei über 1 Sekunde oder Gefährdung ist ein Monat Fahrverbot die Regel.
Du bist in der ProbezeitAufbauseminar und Verlängerung auf 4 Jahre – egal wie kurz die Ampel rot war.
Es war knappLiegt die Rotzeit nahe an 1 Sekunde, kann die Toleranz den Unterschied machen.
Du hast RechtsschutzDann kostet Dich die Prüfung in der Regel nichts.

Typische Fehler bei Ampelblitzern

Ob ein Rotlichtverstoß hält, zeigt erst die Bußgeldakte. Wir fordern sie an und prüfen unter anderem:

  • Gelbphase: War sie lang genug? Richtwerte sind 3 Sekunden bei Tempo 50, 4 bei Tempo 60 und 5 bei Tempo 70.
  • Eichung & Schleifen: War die Anlage gültig geeicht, und liegen die Induktionsschleifen dort, wo sie laut Zulassung liegen müssen?
  • Rotzeit & Toleranz: Wurde die richtige Toleranz abgezogen? Bei Werten knapp über 1 Sekunde entscheidet das über das Fahrverbot.
  • Polizeiliche Schätzung: Wurde die Rotzeit wirklich verlässlich ermittelt – oder nur geschätzt?
  • Fahrerfoto: Bist Du auf dem Foto eindeutig zu erkennen?
  • Sonderfälle: Grünpfeil-Ampel oder Platz machen für ein Einsatzfahrzeug – nicht jedes Überfahren bei Rot ist auch vorwerfbar.

Fahrverbot & Probezeit

Vom Fahrverbot kann in Ausnahmefällen abgesehen werden – etwa beim Mitzieheffekt, wenn Du versehentlich mit anderen angefahren bist, oder wenn das Fahrverbot Deinen Job gefährden würde. Meist wird dann die Geldbuße erhöht.

In der Probezeit ist jeder Rotlichtverstoß ein A-Verstoß. Die Folge: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.

So läuft das Bußgeldverfahren ab

  1. AnhörungsbogenDie Behörde informiert Dich über den Vorwurf. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache darfst Du schweigen.
  2. BußgeldbescheidEr kommt per Post im gelben Umschlag. Ab jetzt läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen.
  3. Einspruch & AkteneinsichtWir legen fristgerecht Einspruch ein und prüfen die komplette Akte inklusive Messdaten.
  4. Einstellung oder VerhandlungIst die Messung angreifbar, wird das Verfahren oft eingestellt. Sonst entscheidet das Amtsgericht.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Entscheidend ist, wie lange die Ampel schon rot war, als Du die Haltelinie überfahren hast. Unter einer Sekunde ist es ein einfacher Verstoß (90 €, 1 Punkt), ab einer Sekunde ein qualifizierter (200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).
Ich bin über die Haltelinie gefahren, aber vor der Ampel stehen geblieben – ist das ein Rotlichtverstoß?
In der Regel nicht. Wer die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich anhält, begeht meist nur einen Haltelinienverstoß. Dafür gibt es ein Verwarnungsgeld von 10 € und keinen Punkt. Löst dabei der Blitzer aus, lohnt sich ein genauer Blick auf die Fotos.
Wie lange muss die Gelbphase dauern?
Als Richtwerte gelten 3 Sekunden bei Tempo 50, 4 Sekunden bei Tempo 60 und 5 Sekunden bei Tempo 70. Ist die Gelbphase kürzer als vorgeschrieben, kann das den Vorwurf entkräften.
Ich wurde nicht geblitzt, sondern von der Polizei beobachtet. Reicht das?
Für einen einfachen Verstoß oft ja. Für einen qualifizierten Verstoß mit Fahrverbot muss die Rotzeit aber verlässlich festgestellt sein. Bloße Schätzungen der Beamten reichen dafür häufig nicht aus.
Kann das Fahrverbot entfallen?
In Ausnahmefällen ja – etwa beim sogenannten Mitzieheffekt, wenn Du Dich versehentlich am Anfahren anderer orientiert hast, oder wenn das Fahrverbot eine besondere Härte bedeutet, zum Beispiel den Verlust des Arbeitsplatzes. Das muss gut begründet werden.
Was gilt für Radfahrer?
Auch Radfahrer bekommen einen Punkt. Das Bußgeld liegt bei 60 € (unter 1 Sekunde) bzw. 100 € (über 1 Sekunde), mit Gefährdung oder Sachschaden höher. Ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog für Radfahrer nicht vor.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Mit Verkehrsrechtsschutz in der Regel ja – Anwalt, Gericht und gegebenenfalls ein Gutachten, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Wir holen die Deckungszusage für Dich ein.

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