Arbeitsrecht: Erst prüfen, dann unterschreiben.

Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung: Hier erfährst Du, welche Fristen jetzt laufen, wann Dich das Kündigungsschutzgesetz schützt und wie Du zu einer fairen Abfindung kommst.

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Kündigung erhalten? Das tust Du jetzt

Eine Kündigung ist ein Schock. Trotzdem lohnt es sich, in den ersten Tagen ein paar Dinge richtig zu machen – denn sie entscheiden oft darüber, ob Du am Ende Deinen Job behältst oder eine gute Abfindung bekommst.

  1. Datum notierenSchreib auf, wann und wie Dir die Kündigung zugegangen ist – und heb den Umschlag auf. Ab diesem Tag läuft die 3-Wochen-Frist.
  2. Nichts unterschreibenKeine Empfangsbestätigung mit Zusatz wie „einverstanden“, keinen Aufhebungsvertrag und keine Ausgleichsquittung. Erst prüfen lassen.
  3. Arbeitsuchend meldenBei der Agentur für Arbeit – spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen. Am sichersten sofort, auch online. Sonst droht eine Sperrzeit.
  4. Unterlagen sammelnArbeitsvertrag, Kündigung, letzte Gehaltsabrechnungen, eventuelle Abmahnungen. Ein Foto reicht für die Ersteinschätzung.
  5. Anwalt einschaltenAm besten in der ersten Woche. Dann bleibt genug Zeit für eine saubere Prüfung und die Klage.

Die 3-Wochen-Frist: Der wichtigste Termin

Gegen eine Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verpasst Du die Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war (§ 7 KSchG). Dann ist meist auch die Chance auf eine Abfindung weg.

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung Dir zugegangen ist – beim Brief also der Tag, an dem er im Briefkasten lag und üblicherweise geleert wird. Nicht das Datum auf dem Schreiben.

Deine Klagefrist
Klage spätestens am
–
Noch Zeit
–

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Berücksichtigt Wochenenden und bundesweite Feiertage. Regionale Feiertage am Sitz des Arbeitsgerichts sind nicht enthalten – plane deshalb nie bis zum letzten Tag.

Nur in Ausnahmefällen lässt das Gericht eine verspätete Klage noch zu – etwa wenn Du im Krankenhaus lagst und die Frist trotz aller Sorgfalt nicht einhalten konntest. Der Antrag muss dann innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (§ 5 KSchG). Darauf solltest Du Dich nicht verlassen.

Die Uhr läuft: Schick uns Deine Kündigung – wir prüfen kostenlos, ob sich die Klage lohnt.

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Gilt das Kündigungsschutzgesetz für Dich?

Das Kündigungsschutzgesetz ist Dein stärkster Schutz. Gilt es, braucht Dein Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund – und muss ihn vor Gericht beweisen. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Mehr als 6 Monate im BetriebDas Arbeitsverhältnis bestand bei Zugang der Kündigung schon länger als sechs Monate ohne Unterbrechung (§ 1 KSchG).
Mehr als 10 MitarbeiterIm Betrieb arbeiten regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer – Auszubildende nicht mitgezählt (§ 23 KSchG).

Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig:

So zählen Mitarbeiter im Kleinbetrieb
Wöchentliche ArbeitszeitZählt als
bis 20 Stunden0,5 Mitarbeiter
bis 30 Stunden0,75 Mitarbeiter
mehr als 30 Stunden1 Mitarbeiter
Auszubildendezählen nicht

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 KSchG. Für Arbeitsverhältnisse, die schon vor 2004 bestanden, kann eine niedrigere Schwelle gelten.

Wann eine Kündigung gerechtfertigt ist

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das Gesetz kennt drei Gründe – und an jeden stellen die Arbeitsgerichte hohe Anforderungen:

  • Betriebsbedingt: Dein Arbeitsplatz fällt dauerhaft weg, etwa durch Umstrukturierung oder Auftragsrückgang. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Du anderswo weiterarbeiten kannst, und unter vergleichbaren Kollegen eine korrekte Sozialauswahl treffen – nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
  • Personenbedingt: Du kannst Deine Arbeit dauerhaft nicht mehr leisten, meist wegen Krankheit. Nötig sind eine negative Prognose, erhebliche Belastungen für den Betrieb und eine Interessenabwägung. Fehlt ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), wird es für den Arbeitgeber schwer.
  • Verhaltensbedingt: Du hast gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen. In aller Regel muss vorher eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes erfolgt sein.

Eine fristlose Kündigung braucht zusätzlich einen wichtigen Grund, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, auch nur die Kündigungsfrist abzuwarten – und sie muss Dir innerhalb von zwei Wochen zugehen, nachdem der Arbeitgeber von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat (§ 626 BGB). Mehr dazu im Ratgeber Kündigung erhalten.

Besonderer Kündigungsschutz

Manche Arbeitnehmer sind besonders geschützt. Ihnen darf nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden – oft erst nach Zustimmung einer Behörde:

Sonderkündigungsschutz im Überblick
WerSchutz
Schwangere & nach der Entbindungwährend der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung (auch nach Fehlgeburt ab der 12. Woche) grundsätzlich verboten, Ausnahme nur mit Zustimmung der Behörde (§ 17 MuSchG)
Elternzeitab dem Antrag, frühestens 8 Wochen vor Beginn (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag 14 Wochen), bis zum Ende der Elternzeit (§ 18 BEEG)
Schwerbehinderte & Gleichgestelltenach 6 Monaten nur mit Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts (§ 168 SGB IX)
Betriebsrat & Wahlvorstandordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen, auch noch eine Zeit nach dem Amt (§ 15 KSchG)
Pflegezeitab Ankündigung, höchstens 12 Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Pflegezeit (§ 5 PflegeZG)

Wichtig: Auch bei Sonderkündigungsschutz solltest Du immer innerhalb von drei Wochen ab Zugang klagen. Nur wenn der Arbeitgeber den Schutz kannte und eine Behörde zustimmen musste, beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe ihrer Entscheidung (§ 4 Satz 4 KSchG). Schwangere sollten den Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren.

Abfindung: Wie Du zu Geld kommst

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen. In der Praxis enden aber sehr viele Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet, und Du erhältst eine Abfindung. Der Grund ist einfach – für den Arbeitgeber ist ein Prozess riskant. Verliert er, muss er Dich weiterbeschäftigen und unter Umständen das Gehalt für Monate nachzahlen.

Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je größer die Fehler in der Kündigung, desto mehr ist drin. Wie Du die Höhe realistisch einschätzt und was nach Steuern bleibt, erfährst Du im Ratgeber Abfindung – mit Abfindungsrechner.

Was kostet ein Anwalt im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Das schützt Dich aber auch: Verlierst Du, musst Du die Anwaltskosten des Arbeitgebers nicht übernehmen.

Wer zahlt was?
SituationKosten für Dich
Ersteinschätzung bei CleverLawkostenlos
Mit Rechtsschutz (Baustein Arbeitsrecht)meist nur die Selbstbeteiligung
Ohne RechtsschutzDeine eigenen Anwaltskosten, nach Gesetz abhängig vom Gehalt – wir nennen sie Dir vorher
Gerichtskosten bei Vergleichentfallen in der Regel
Gerichtskosten bei Urteilträgt, wer verliert – bei Teilerfolg anteilig. Ein Vorschuss ist nicht nötig
Geringes EinkommenProzesskostenhilfe kann möglich sein

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert – bei einer Kündigungsschutzklage meist drei Bruttomonatsgehälter. Kommt eine Abfindung heraus, sind die Kosten oft gut investiert. Wir sagen Dir vor der Beauftragung transparent, womit Du rechnen musst.

So läuft die Kündigungsschutzklage ab

Kündigungsschutzverfahren werden beschleunigt behandelt. Die Güteverhandlung soll nach dem Gesetz schon zwei Wochen nach Klageeingang stattfinden, in der Praxis dauert es oft einige Wochen.

  1. Klage innerhalb von 3 WochenWir reichen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein – digital und fristgerecht.
  2. GüteterminMeist wenige Wochen später. Richter und Parteien suchen eine Einigung – hier werden die meisten Verfahren mit Abfindung beendet.
  3. SchriftsätzeScheitert die Güte, begründen beide Seiten schriftlich. Der Arbeitgeber muss die Kündigung rechtfertigen.
  4. Kammertermin & UrteilDas Gericht entscheidet – oder es kommt doch noch zum Vergleich. Häufig nach einigen Monaten.

Warum CleverLaw?

SchnellRückmeldung in wenigen Stunden – damit die 3-Wochen-Frist nicht knapp wird.
DigitalUnterlagen hochladen, alles Weitere per Telefon, Mail oder WhatsApp.
VerhandlungsstarkWir holen das Beste für Dich heraus – Job zurück oder faire Abfindung.
RechtsschutzWir kümmern uns um die Deckungszusage Deiner Versicherung.
FAQ

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Anwalt bei einer Kündigung?
In den meisten Fällen ja – vor allem, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt. Viele Kündigungen haben formale oder inhaltliche Schwächen. Selbst wenn Du nicht zurück in den Job willst, ist die Kündigungsschutzklage oft der Weg zu einer Abfindung. Ohne Klage verzichtest Du nach drei Wochen in der Regel auf alles.
Was kostet mich die Ersteinschätzung?
Nichts. Du schilderst uns Deinen Fall über den Check, lädst die Unterlagen hoch und wir sagen Dir, wie wir Deine Chancen sehen und welche Kosten auf Dich zukämen. Erst wenn Du uns beauftragst, entstehen Kosten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Du einen Rechtsschutz mit Baustein Arbeitsrecht hast, in der Regel ja – abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Achte auf die Wartezeit: Meist besteht Schutz erst für Fälle, die frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn entstanden sind. Die Deckungsanfrage stellen wir für Dich.
Muss ich trotz Kündigung weiter zur Arbeit gehen?
Ja. Bis zum Ende der Kündigungsfrist besteht Dein Arbeitsverhältnis ganz normal weiter – mit allen Rechten und Pflichten. Es sei denn, Dein Arbeitgeber stellt Dich frei. Wer einfach nicht mehr erscheint, riskiert eine fristlose Kündigung.
Kann ich mich auch gegen eine Kündigung in der Probezeit wehren?
Eingeschränkt. In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, der Arbeitgeber braucht also keinen Kündigungsgrund. Unwirksam kann die Kündigung trotzdem sein, etwa bei fehlender Schriftform, fehlender Anhörung des Betriebsrats oder wenn Du schwanger bist. Ist die Frist zu kurz berechnet, endet das Arbeitsverhältnis zumindest erst zum richtigen Termin.
Muss ich nach Hamburg kommen?
Nein. Wir arbeiten digital und vertreten Dich bundesweit. Zuständig ist meist das Arbeitsgericht an Deinem Arbeitsort – zu den Terminen begleiten wir Dich oder wir nehmen sie für Dich wahr.

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