Punkte in Flensburg: Wann es eng wird – und wie Du gegensteuerst.
Acht Punkte und der Führerschein ist weg. Hier erfährst Du, wofür es wie viele Punkte gibt, wann sie wieder gelöscht werden und was Du tun kannst, bevor es kritisch wird.
So funktioniert das Punktesystem
Im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt werden Verstöße gespeichert, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Je nach Schwere gibt es einen, zwei oder drei Punkte:
| Punkte | Wofür? | Tilgung nach |
|---|---|---|
| 1 Punkt | Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen – in der Regel ab 60 €, z. B. 21 km/h zu schnell oder Handy am Steuer | 2 Jahren und 6 Monaten |
| 2 Punkte | Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot sowie Straftaten ohne Entzug | 5 Jahren |
| 3 Punkte | Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, z. B. ab 1,1 ‰ | 10 Jahren |
Rechtsgrundlage: § 4 StVG. Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Die vier Stufen bis zum Entzug
- 1–3VormerkungNoch keine Maßnahme. Die Punkte werden nur gespeichert.
- 4–5ErmahnungSchriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar. Jetzt kannst Du noch einen Punkt abbauen.
- 6–7VerwarnungSchriftliche Verwarnung. Ein Seminar bringt jetzt keinen Punktabzug mehr.
- 8EntzugDie Fahrerlaubnis wird entzogen – für mindestens 6 Monate. Vor der Neuerteilung ist in der Regel eine MPU nötig.
Punkte-Rechner: Wo stehst Du – und wann verfällt ein Punkt?
Oben: Wo landest Du mit dem neuen Verstoß? Unten: Wann wird ein bestehender Eintrag getilgt?
- Stufe
- –
- Bis zum Entzug
- –
- Eintrag getilgt am
- –
- Ganz gelöscht am
- –
Die Daten sind eine Orientierung. Verbindlich ist die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts.
Wann verfallen Punkte?
Seit der Reform 2014 hat jeder Eintrag seine eigene Tilgungsfrist. Ein neuer Verstoß verlängert die Fristen alter Punkte nicht mehr – anders als früher.
- Start der Frist: mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tag des Verstoßes.
- Tilgung: nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – je nach Punktzahl des Eintrags.
- Überliegefrist: Nach der Tilgung bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert. Er zählt dann grundsätzlich nicht mehr mit – es sei denn, in diesem Jahr wird ein Verstoß rechtskräftig, den Du noch vor der Tilgung begangen hast.
Punkte abbauen mit dem Fahreignungsseminar
Mit dem freiwilligen Fahreignungsseminar kannst Du einen Punkt abbauen. Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Einheit.
- Du hast höchstens 5 Punkte – ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr.
- Der Abzug ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
- Maßgeblich ist der Punktestand bei Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung musst Du innerhalb von zwei Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
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Kostenlose ErsteinschätzungPunktestand kostenlos abfragen
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos. Du kannst sie beim Kraftfahrt-Bundesamt auf drei Wegen beantragen:
- Online: mit der Online-Ausweisfunktion Deines Personalausweises und der AusweisApp.
- Per Post: mit unterschriebenem Antrag und Kopie Deines Ausweises.
- Vor Ort: im Auskunftsbereich des KBA in Flensburg mit gültigem Ausweis.
Punkte vermeiden statt abbauen
Der einfachste Punkt ist der, der gar nicht erst eingetragen wird. Gerade wenn Du schon Punkte hast, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf jeden neuen Bescheid:
Wie viel ein einzelner Verstoß bringt, siehst Du in unseren Ratgebern zu Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer und Alkohol & Drogen. Was bei einem Fahrverbot gilt, erklären wir im Ratgeber Fahrverbot.
Häufige Fragen
Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?
Wann verfallen meine Punkte?
Verlängert ein neuer Verstoß die Frist für alte Punkte?
Kann ich Punkte abbauen?
Kann jemand anderes meine Punkte übernehmen?
Lohnt sich ein Einspruch nur wegen eines Punktes?
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