Punkte in Flensburg: Wann es eng wird – und wie Du gegensteuerst.

Acht Punkte und der Führerschein ist weg. Hier erfährst Du, wofür es wie viele Punkte gibt, wann sie wieder gelöscht werden und was Du tun kannst, bevor es kritisch wird.

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So funktioniert das Punktesystem

Im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt werden Verstöße gespeichert, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Je nach Schwere gibt es einen, zwei oder drei Punkte:

Punkte und Tilgungsfristen
PunkteWofür?Tilgung nach
1 PunktOrdnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen – in der Regel ab 60 €, z. B. 21 km/h zu schnell oder Handy am Steuer2 Jahren und 6 Monaten
2 PunkteGrobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot sowie Straftaten ohne Entzug5 Jahren
3 PunkteStraftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, z. B. ab 1,1 ‰10 Jahren

Rechtsgrundlage: § 4 StVG. Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Die vier Stufen bis zum Entzug

  1. 1–3VormerkungNoch keine Maßnahme. Die Punkte werden nur gespeichert.
  2. 4–5ErmahnungSchriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar. Jetzt kannst Du noch einen Punkt abbauen.
  3. 6–7VerwarnungSchriftliche Verwarnung. Ein Seminar bringt jetzt keinen Punktabzug mehr.
  4. 8EntzugDie Fahrerlaubnis wird entzogen – für mindestens 6 Monate. Vor der Neuerteilung ist in der Regel eine MPU nötig.

Punkte-Rechner: Wo stehst Du – und wann verfällt ein Punkt?

Oben: Wo landest Du mit dem neuen Verstoß? Unten: Wann wird ein bestehender Eintrag getilgt?

Neuer Stand: –
Stufe
–
Bis zum Entzug
–
Eintrag getilgt am
–
Ganz gelöscht am
–

Punkte vermeiden – Bescheid prüfen

Die Daten sind eine Orientierung. Verbindlich ist die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts.

Wann verfallen Punkte?

Seit der Reform 2014 hat jeder Eintrag seine eigene Tilgungsfrist. Ein neuer Verstoß verlängert die Fristen alter Punkte nicht mehr – anders als früher.

  • Start der Frist: mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tag des Verstoßes.
  • Tilgung: nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – je nach Punktzahl des Eintrags.
  • Überliegefrist: Nach der Tilgung bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert. Er zählt dann grundsätzlich nicht mehr mit – es sei denn, in diesem Jahr wird ein Verstoß rechtskräftig, den Du noch vor der Tilgung begangen hast.

Punkte abbauen mit dem Fahreignungsseminar

Mit dem freiwilligen Fahreignungsseminar kannst Du einen Punkt abbauen. Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Einheit.

  • Du hast höchstens 5 Punkte – ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr.
  • Der Abzug ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
  • Maßgeblich ist der Punktestand bei Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung musst Du innerhalb von zwei Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.

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Punktestand kostenlos abfragen

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenlos. Du kannst sie beim Kraftfahrt-Bundesamt auf drei Wegen beantragen:

  • Online: mit der Online-Ausweisfunktion Deines Personalausweises und der AusweisApp.
  • Per Post: mit unterschriebenem Antrag und Kopie Deines Ausweises.
  • Vor Ort: im Auskunftsbereich des KBA in Flensburg mit gültigem Ausweis.

Punkte vermeiden statt abbauen

Der einfachste Punkt ist der, der gar nicht erst eingetragen wird. Gerade wenn Du schon Punkte hast, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf jeden neuen Bescheid:

Messung prüfenViele Bescheide enthalten Fehler – ohne Akteneinsicht sieht man sie nicht.
Fristen nutzenEinspruchsfrist, Verjährung und Tilgung behalten wir für Dich im Blick.
Kein PunktehandelEinen falschen Fahrer anzugeben, kann strafbar sein – für beide Seiten.
Rechtsschutz nutzenMit Verkehrsrechtsschutz kostet Dich die Prüfung in der Regel nichts.

Wie viel ein einzelner Verstoß bringt, siehst Du in unseren Ratgebern zu Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer und Alkohol & Drogen. Was bei einem Fahrverbot gilt, erklären wir im Ratgeber Fahrverbot.

Häufige Fragen

Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg – kostenlos. Online geht das mit der Online-Ausweisfunktion Deines Personalausweises, alternativ per Post mit Antrag und Ausweiskopie oder persönlich vor Ort in Flensburg.
Wann verfallen meine Punkte?
Jeder Eintrag hat seine eigene Frist: 2 Jahre und 6 Monate bei 1 Punkt, 5 Jahre bei 2 Punkten, 10 Jahre bei 3 Punkten. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Danach bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert (Überliegefrist), wird aber nicht mehr mitgezählt – es sei denn, in dieser Zeit wird ein Verstoß bekannt, der vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wurde.
Verlängert ein neuer Verstoß die Frist für alte Punkte?
Nein. Seit der Reform 2014 läuft jede Tilgungsfrist für sich. Ein neuer Verstoß verlängert die Fristen älterer Einträge nicht.
Kann ich Punkte abbauen?
Ja, mit dem freiwilligen Fahreignungsseminar. Es bringt einen Punkt Abzug – aber nur, wenn Du höchstens 5 Punkte hast, und nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Ab 6 Punkten bringt das Seminar keinen Abzug mehr.
Kann jemand anderes meine Punkte übernehmen?
Finger weg vom sogenannten Punktehandel. Wer bewusst einen falschen Fahrer angibt, riskiert ein Strafverfahren – und zwar beide Seiten. Wer tatsächlich gefahren ist, klären wir lieber sauber im Verfahren.
Lohnt sich ein Einspruch nur wegen eines Punktes?
Oft ja – vor allem, wenn Du schon Punkte hast, beruflich aufs Auto angewiesen bist oder in der Probezeit bist. Jeder vermiedene Punkt verschafft Dir Luft bis zur kritischen Grenze. Mit Rechtsschutz kostet Dich die Prüfung in der Regel nichts.

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