Abmahnung erhalten? Kein Grund für Panik.
Eine Abmahnung ist eine Warnung – und oft der erste Schritt zur Kündigung. Hier erfährst Du, wann sie unwirksam ist, wie Du richtig reagierst und was Du besser nicht tust.
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung macht Dein Arbeitgeber deutlich, dass er ein bestimmtes Verhalten nicht akzeptiert. Sie hat zwei Aufgaben:
Fehlt die Warnung, ist es nur eine Ermahnung. Für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung ist in den meisten Fällen eine vorherige Abmahnung nötig – deshalb hat sie so viel Gewicht.
Wann ist eine Abmahnung wirksam?
Eine Abmahnung kann formal oder inhaltlich angreifbar sein. Die Arbeitsgerichte stellen klare Anforderungen:
- Konkreter Vorwurf: Der Vorfall muss so genau beschrieben sein – in der Regel mit Datum und Verhalten –, dass klar ist, was beanstandet wird. „Sie kommen ständig zu spät“ reicht nicht.
- Echter Pflichtverstoß: Das Verhalten muss gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Was nicht verboten oder vereinbart ist, kann nicht abgemahnt werden.
- Der Vorwurf stimmt: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass es so war.
- Kündigungsandrohung: Es muss klar werden, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.
- Verhältnismäßig: Auch kleinere Verstöße dürfen abgemahnt werden. Unwirksam ist die Abmahnung nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen Vorwurf und Reaktion.
- Nur berechtigte Vorwürfe: Enthält eine Abmahnung mehrere Vorwürfe und ist nur einer falsch, kann die gesamte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden müssen.
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben – auch eine mündliche Abmahnung ist möglich. Aus Beweisgründen kommt sie aber fast immer schriftlich. Abmahnen darf übrigens nicht nur der Chef: Jeder Vorgesetzte, der Dir Weisungen erteilen darf, kann abmahnen.
Abmahnungs-Check: Hat Deine Abmahnung Schwachstellen?
Der Check ersetzt keine rechtliche Prüfung. Er zeigt nur typische Punkte, an denen Abmahnungen scheitern.
Unsicher, ob die Abmahnung hält? Wir prüfen sie kostenlos.
Schreiben hochladenSo reagierst Du richtig
Du hast mehrere Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie es mit Deinem Job weitergehen soll:
| Option | Wann sinnvoll | Zu beachten |
|---|---|---|
| Abwarten | Vorwurf ist unberechtigt, Du willst das Verhältnis nicht belasten | Du kannst die Abmahnung später im Kündigungsschutzprozess angreifen |
| Gegendarstellung | Du willst Deine Sicht festhalten | kommt in die Personalakte (§ 83 Abs. 2 BetrVG) – sachlich bleiben, nichts Neues zugeben |
| Entfernung verlangen | Abmahnung ist klar falsch oder formal fehlerhaft | erst schriftlich auffordern, notfalls Klage beim Arbeitsgericht |
| Betriebsrat einschalten | es gibt einen Betriebsrat | Beschwerde nach §§ 84, 85 BetrVG möglich |
Was Du nicht tun solltest: wütend reagieren, Kollegen unter Druck setzen oder den Vorwurf im Team diskutieren. Verhalte Dich in der nächsten Zeit möglichst unangreifbar – denn ein weiterer gleichartiger Verstoß kann die Kündigung rechtfertigen.
Ab wann droht die Kündigung?
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in der Regel erst möglich, wenn Du nach einer wirksamen Abmahnung erneut gleichartig gegen Deine Pflichten verstößt. „Gleichartig“ heißt: Der neue Verstoß muss mit dem abgemahnten vergleichbar sein. Wer wegen Zuspätkommens abgemahnt wurde, kann nicht ohne Weiteres wegen eines Fehlers in der Abrechnung gekündigt werden.
- Eine Abmahnung reicht oft: Eine feste Zahl gibt es nicht.
- Zu viele Abmahnungen schwächen die Warnung: Mahnt der Arbeitgeber immer wieder ab, ohne Konsequenzen zu ziehen, kann die Warnwirkung verloren gehen. Dann muss er unter Umständen eine besonders deutliche „letzte“ Abmahnung aussprechen.
- Schwere Verstöße: Bei Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Tätlichkeiten oder schweren Beleidigungen kann ohne Abmahnung gekündigt werden – auch fristlos.
Kommt es zur Kündigung, gilt die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Spätestens dann prüfen wir auch die früheren Abmahnungen.
Typische Abmahnungsgründe
Häufige Fragen
Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?
Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?
Wann wird eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt?
Muss ich den Empfang einer Abmahnung quittieren?
Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Ermahnung?
Kann ich wegen einer Abmahnung meinen Arbeitgeber verklagen?
Weitere Themen
Kündigung erhalten
3 Wochen Zeit für die Klage: Fristen, Formfehler, Kündigungsschutz – mit Kündigungsfrist-Rechner.
Ratgeber lesen →Abfindung
Wann es eine Abfindung gibt, wie hoch sie realistisch ist und was nach Steuern bleibt – mit Rechner.
Ratgeber lesen →Aufhebungsvertrag
Erst prüfen, dann unterschreiben: Sperrzeit, Abfindung und die Klauseln, auf die es ankommt.
Ratgeber lesen →Lohn nicht gezahlt
Gehalt, Überstunden oder Urlaubsabgeltung fehlen? Ausschlussfristen können kurz sein.
Kostenlose Ersteinschätzung →Arbeitszeugnis
Zeugnis zu schlecht oder gar nicht erhalten? Wir prüfen Formulierungen und Anspruch.
Kostenlose Ersteinschätzung →Dein Job. Deine Rechte.
Lade Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung hoch und lass das Dokument auswerten – Du erhältst eine kostenlose Ersteinschätzung, meist schon in wenigen Stunden.
Schreiben hochladen