Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Wovon die Höhe abhängt

Wer bei einem Unfall verletzt wird, hat neben dem Sachschaden Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch es ausfällt, steht in keinem Gesetz – es hängt vom Einzelfall ab. Hier erfährst Du, worauf es ankommt und was Du selbst tun kannst.

Person mit Halskrause sitzt nach einem Unfall in einer Arztpraxis KI-generiertes Symbolbild
Ein zeitnahes ärztliches Attest ist für das Schmerzensgeld oft entscheidend.
§ 253 BGBGrundlage für Schmerzensgeld
Einzelfallkeine festen Beträge im Gesetz
Attestmöglichst in den ersten Tagen
Kurz gesagt
  • Bei einer Verletzung von Körper oder Gesundheit steht Dir eine angemessene Entschädigung in Geld zu.
  • Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzung und ihren Folgen.
  • Geh nach einem Unfall zeitnah zum Arzt – das ärztliche Attest ist oft das wichtigste Beweismittel.
  • Neben dem Schmerzensgeld können Heilkosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden dazukommen.

Wann steht Dir Schmerzensgeld zu?

Wird bei einem Unfall Dein Körper oder Deine Gesundheit verletzt, kannst Du neben dem Ersatz Deiner Kosten auch eine „billige Entschädigung in Geld“ verlangen (§ 253 Abs. 2 BGB, § 11 StVG). Gemeint ist eine angemessene Entschädigung für Schmerzen, Einschränkungen und Belastungen, die sich nicht in Euro messen lassen.

Den Anspruch kannst Du – wie den Sachschaden – direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen (§ 115 VVG).

Wovon die Höhe abhängt

Feste Beträge nennt das Gesetz nicht. Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen und berücksichtigen unter anderem:

  • Art und Schwere der Verletzung,
  • Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit,
  • Krankenhausaufenthalte und Operationen,
  • bleibende Folgen, etwa Narben oder dauerhafte Bewegungseinschränkungen,
  • Auswirkungen auf Beruf, Freizeit und Familie,
  • in manchen Fällen auch das Verhalten des Schädigers oder seiner Versicherung.

Sogenannte Schmerzensgeldtabellen sammeln solche Urteile. Sie sind eine Orientierung, aber keine feste Preisliste – zwei scheinbar gleiche Verletzungen können sehr unterschiedlich bewertet werden.

Sonderfall Schleudertrauma

Die häufigste Verletzung bei Auffahrunfällen ist das Schleudertrauma der Halswirbelsäule (HWS). Gerade hier zweifeln Versicherungen oft an, dass die Beschwerden wirklich vom Unfall stammen – zum Beispiel bei geringen Geschwindigkeiten.

Tipp: Geh möglichst noch am Unfalltag oder in den Tagen danach zum Arzt, auch wenn die Beschwerden zunächst gering erscheinen. Schildere alle Symptome und lass sie dokumentieren. Ein zeitnahes Attest ist für den späteren Nachweis oft entscheidend.

Was neben dem Schmerzensgeld dazukommt

Schmerzensgeld ist nur ein Teil des Personenschadens. Je nach Fall kannst Du außerdem verlangen:

AnspruchWorum es geht
HeilbehandlungskostenZuzahlungen, Medikamente, Physiotherapie, Fahrten zum Arzt – soweit nicht von der Krankenkasse übernommen
VerdienstausfallEinkommen, das Dir durch die Arbeitsunfähigkeit entgeht
HaushaltsführungsschadenAusgleich, wenn Du Deinen Haushalt nicht wie gewohnt führen kannst
Vermehrte Bedürfnissedauerhafte Mehrkosten, etwa für Hilfsmittel

Mitschuld und Anschnallpflicht

Trifft Dich eine Mitschuld am Unfall, wird auch das Schmerzensgeld entsprechend gekürzt (§ 254 BGB). Das kann sogar gelten, wenn Du zwar nicht schuld am Unfall warst, aber nicht angeschnallt warst und die Verletzungen dadurch schwerer ausgefallen sind.

So sicherst Du Deinen Anspruch

  1. Zeitnah zum Arzt gehen und alle Beschwerden dokumentieren lassen.
  2. Alle Belege sammeln: Atteste, Rezepte, Quittungen, Krankmeldungen.
  3. Ein kurzes Schmerztagebuch führen – wann welche Beschwerden auftreten und was Du nicht mehr tun kannst.
  4. Keine Abfindungserklärung der Versicherung unterschreiben, bevor die Folgen absehbar sind. Damit sind spätere Ansprüche meist ausgeschlossen.

Ansprüche aus dem Unfall verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Unfalljahres (§§ 195, 199 BGB). Mehr zu den übrigen Ansprüchen findest Du im Artikel Unfall nicht schuld: Diese Kosten muss die Versicherung zahlen.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich für ein Schleudertrauma?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Entscheidend sind Schwere und Dauer der Beschwerden, die Behandlung und die Folgen im Alltag. Wichtig ist vor allem ein zeitnaher ärztlicher Nachweis.

Bekomme ich auch als Beifahrer Schmerzensgeld?

Ja. Als Beifahrer kannst Du Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung haben – auch wenn der Verursacher der Fahrer Deines eigenen Autos war.

Soll ich das erste Angebot der Versicherung annehmen?

Nicht ungeprüft. Gerade wenn noch nicht klar ist, wie die Heilung verläuft, kann eine vorschnelle Abfindung spätere Ansprüche ausschließen.

Wer bezahlt meinen Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Nichant Makar

Nichant Makar

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht

Nichant Makar ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gründer von CleverLaw in Hamburg. Er vertritt Mandanten bundesweit bei Bußgeldverfahren, drohenden Fahrverboten und der Regulierung von Unfallschäden sowie im Arbeitsrecht. Als „derjurist“ erklärt er auf Social Media rechtliche Fragen verständlich und alltagsnah.

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Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 23. Oktober 2026.

Quellen: § 253 BGB – Immaterieller Schaden · § 11 StVG – Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung · § 254 BGB – Mitverschulden · § 115 VVG – Direktanspruch · § 199 BGB – Beginn der Verjährung

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