- Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate
- Innerorts droht es ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu viel
- Wer zum ersten Mal betroffen ist, kann den Beginn oft selbst wählen
- Statt Fahrverbot ist nur ausnahmsweise eine höhere Geldbuße möglich
Ein Fahrverbot ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern eine Nebenfolge im Bußgeldverfahren. Es kommt hinzu, wenn ein Verkehrsverstoß besonders grob war oder sich wiederholt. Für viele ist es die härteste Folge eines Blitzers – und deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen.
Wann droht ein Fahrverbot?
Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängt werden, wenn jemand seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer grob oder beharrlich verletzt hat. Wann das in der Regel der Fall ist, legt die Bußgeldkatalog-Verordnung fest. Typische Fälle sind:
- deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (siehe Tabelle),
- ein Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte,
- zwei Geschwindigkeitsverstöße von jeweils mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres (§ 4 Abs. 2 BKatV),
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nach § 24a StVG.
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstößen (Pkw)
| Zu schnell | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| 31–40 km/h | 1 Monat | – |
| 41–50 km/h | 1 Monat | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 2 Monate | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 3 Monate | 2 Monate |
| über 70 km/h | 3 Monate | 3 Monate |
Die Werte entsprechen den Regelsätzen aus Tabelle 1 Buchstabe c der Bußgeldkatalog-Verordnung. Mehr zu den Bußgeldern findest Du auf unserer Seite zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die 4-Monats-Frist: Zeitpunkt selbst wählen
Ist in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Dich rechtskräftig geworden, musst Du das Fahrverbot nicht sofort antreten. Nach § 25 Abs. 3 StVG kannst Du dann einen Zeitpunkt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheids wählen – zum Beispiel Deinen Urlaub. Gibst Du keinen Zeitpunkt an, beginnt das Fahrverbot spätestens mit Ablauf der vier Monate.
Wer innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal ein Fahrverbot hatte, hat diesen Spielraum nicht. Dann wird das Fahrverbot spätestens einen Monat nach Rechtskraft wirksam.
Die Verbotsfrist läuft erst ab dem Tag, an dem Du Deinen Führerschein bei der Behörde abgibst. Wer ihn zu spät abgibt, verlängert also die Zeit ohne Auto.
Fahrverbot gegen höhere Geldbuße?
Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden. Dann soll die Geldbuße angemessen erhöht werden. Das ist aber die Ausnahme und muss gut begründet werden – etwa wenn das Fahrverbot im Einzelfall eine besondere Härte bedeuten würde. Allein der Hinweis, dass man das Auto für den Arbeitsweg braucht, reicht in der Regel nicht aus.
Messung und Verfahren prüfen lassen
Der wirksamste Weg, ein Fahrverbot zu vermeiden, ist oft ein genauer Blick auf den Vorwurf selbst. Wurde richtig gemessen? Stimmt der Toleranzabzug? Ist das Messgerät korrekt geeicht und bedient worden? Sind Fristen eingehalten? Ist der Verstoß vielleicht sogar verjährt? Diese Fragen lassen sich nur mit Blick in die Bußgeldakte beantworten. Gegen den Bußgeldbescheid bleiben Dir dafür nur zwei Wochen ab Zustellung.
Wer trotz Fahrverbot fährt, macht sich strafbar – aus einem Monat Pause wird dann schnell ein echtes Problem.
Was Du auf keinen Fall tun solltest
Fahren während eines Fahrverbots ist nach § 21 StVG eine Straftat. Auch wer den Führerschein nicht abgibt, riskiert, dass er beschlagnahmt wird. Nimm das Fahrverbot deshalb ernst – und kümmere Dich lieber frühzeitig darum, ob es sich vermeiden lässt.
Häufige Fragen
Ab wie viel km/h gibt es ein Fahrverbot?
Mit dem Pkw in der Regel ab 31 km/h zu viel innerorts und ab 41 km/h zu viel außerorts.
Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen?
Ja, wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Dich rechtskräftig geworden ist. Dann hast Du nach Rechtskraft bis zu vier Monate Zeit.
Kann ich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße tauschen?
Nur ausnahmsweise. Die Behörde oder das Gericht kann davon absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen, wenn das gut begründet ist.
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?
Das ist eine Straftat nach § 21 StVG und kann deutlich schwerere Folgen haben als das ursprüngliche Fahrverbot.
Nichant Makar
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nichant Makar ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gründer von CleverLaw in Hamburg. Er vertritt Mandanten bundesweit bei Bußgeldverfahren, drohenden Fahrverboten und der Regulierung von Unfallschäden sowie im Arbeitsrecht. Als „derjurist“ erklärt er auf Social Media rechtliche Fragen verständlich und alltagsnah.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 22. Oktober 2026.
Quellen: § 25 StVG – Fahrverbot · § 4 BKatV – Regelfahrverbot · BKatV, Anhang – Tabelle 1 · § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis


