- Meta Business Tools übermitteln Daten von fremden Webseiten an Meta
- Mehrere Oberlandesgerichte halten das ohne Einwilligung für rechtswidrig
- Zugesprochen wurden bisher je nach Gericht unterschiedliche Beträge
- Eine Entscheidung des BGH zu den Business Tools steht noch aus
Unter dem Stichwort „Meta-Klage“ laufen derzeit vor allem Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta wegen der sogenannten Business Tools. Daneben gibt es noch die älteren Fälle rund um das Facebook-Datenleck von 2021. Beide Themen haben eines gemeinsam: Es geht um Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung, weil Nutzer die Kontrolle über ihre Daten verloren haben.
Was sind die Meta Business Tools?
Business Tools sind Programmschnittstellen, die Unternehmen auf ihren eigenen Webseiten und in Apps einbinden – zum Beispiel, um Werbung auszuwerten. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Dresden sammeln diese Tools Daten der Besucher und geben sie an Meta weiter. So kann Meta nachvollziehen, welche Seiten Nutzer außerhalb von Facebook und Instagram aufrufen.
Das OLG Dresden hat im Februar 2026 entschieden, dass für diese Datenverarbeitung keine wirksame Einwilligung vorlag und sich Meta auch auf keinen anderen Rechtfertigungsgrund der DSGVO stützen konnte.
Was haben die Gerichte bisher entschieden?
- OLG Dresden (Urteile vom 3. Februar 2026): Meta wurde in vier Parallelverfahren zu je 1.500 Euro immateriellem Schadensersatz und zur Unterlassung verurteilt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nutzer mussten nicht nachweisen, welche Webseiten mit Business Tools sie besucht hatten.
- OLG Hamm (Urteil vom 9. März 2026, 8 U 21/25): Auch hier 1.500 Euro Schadensersatz, dazu Auskunft über die gespeicherten Daten und deren Löschung. Das Verfahren ist inzwischen beim Bundesgerichtshof anhängig.
- OLG Jena (Urteil vom 2. März 2026, 3 U 31/25): Das Gericht hat in einem Einzelfall 3.000 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hat über die Business Tools noch nicht abschließend entschieden. Die Beträge hängen vom Einzelfall und vom Gericht ab – eine feste Summe gibt es nicht.
Warum gibt es Schadensersatz ohne messbaren Schaden?
Grundlage ist Art. 82 DSGVO. Danach hat jeder, dem wegen eines Datenschutzverstoßes ein Schaden entsteht, Anspruch auf Schadensersatz – ausdrücklich auch für immaterielle Schäden. Der Bundesgerichtshof hat im November 2024 klargestellt, dass schon der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ein solcher Schaden sein kann. Eine missbräuchliche Verwendung der Daten oder weitere spürbare Folgen sind nicht erforderlich.
Das OLG Dresden ergänzt: Die umfassende Datenverarbeitung könne bei Betroffenen das Gefühl auslösen, ständig überwacht zu werden. Eine nachgewiesene psychische Beeinträchtigung setzt der Anspruch nicht voraus.
Der Fall Facebook-Scraping von 2021
Im April 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern im Internet veröffentlicht. Unbekannte hatten über die Kontakt-Import-Funktion Telefonnummern mit Nutzerkonten verknüpft. Der Bundesgerichtshof hat dazu am 18. November 2024 entschieden (VI ZR 10/24), dass auch hier der Kontrollverlust als Schaden zählt. Er hielt einen Ausgleich von 100 Euro für den bloßen Kontrollverlust in dem entschiedenen Fall für rechtlich unbedenklich.
Für viele Ansprüche aus diesem Vorfall dürfte die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren inzwischen abgelaufen sein. Entscheidend ist, wann Du von dem Vorfall erfahren hast.
Wer kann betroffen sein?
Bei den Business Tools kommen vor allem Menschen in Betracht, die ein Konto bei Instagram oder Facebook haben und im Internet unterwegs sind – also sehr viele. Ob in Deinem Fall ein Anspruch besteht und wie hoch er sein könnte, hängt unter anderem davon ab, seit wann Du Dein Konto hast und welche Einstellungen Du genutzt hast. Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
So gehst Du vor
- Kontodaten notierenSeit wann hast Du Dein Instagram- oder Facebook-Konto und mit welcher E-Mail-Adresse?
- Auskunft möglichNach Art. 15 DSGVO kannst Du Auskunft verlangen, welche Daten Meta über Dich gespeichert hat.
- Anspruch einschätzen lassenWir prüfen, ob in Deinem Fall ein Anspruch in Betracht kommt.
Schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten kann ein Schaden sein – das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
Häufige Fragen
Was ist die Meta-Klage?
Gemeint sind Klagen gegen Meta auf Schadensersatz nach der DSGVO – vor allem wegen der Business Tools, mit denen Daten von fremden Webseiten an Meta übermittelt werden.
Wie viel Schadensersatz gibt es?
Eine feste Summe gibt es nicht. Die Oberlandesgerichte Dresden und Hamm haben je 1.500 Euro zugesprochen, das OLG Jena in einem Einzelfall 3.000 Euro. Der BGH hat noch nicht entschieden.
Muss ich nachweisen, welche Webseiten ich besucht habe?
Nach Ansicht des OLG Dresden nicht. Ob andere Gerichte das genauso sehen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Kann ich noch Ansprüche wegen des Facebook-Datenlecks von 2021 geltend machen?
Das hängt davon ab, wann Du davon erfahren hast. Für viele Ansprüche dürfte die dreijährige Verjährungsfrist inzwischen abgelaufen sein.
Nichant Makar
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nichant Makar ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gründer von CleverLaw in Hamburg. Er vertritt Mandanten bundesweit bei Bußgeldverfahren, drohenden Fahrverboten und der Regulierung von Unfallschäden sowie im Arbeitsrecht. Als „derjurist“ erklärt er auf Social Media rechtliche Fragen verständlich und alltagsnah.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: 22. Oktober 2026.
Quellen: BGH, Pressemitteilung Nr. 218/2024 zum Urteil vom 18.11.2024 – VI ZR 10/24 · OLG Dresden, Medieninformation vom 04.02.2026 · OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2026 – 8 U 21/25 · Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15, Art. 82)


